Z28 Zweites Hauptst. Erster Abschn»
jenr -Muthschar nach ihrer Mutter und GroßmutterTod 1420. — Vi. Weyprecht ll. bekommt vom KaiserRuprecht die Malefiz-Gerechtsame in seinem eigen»thümlichen Dorf Oberöbisheim, und beschwört 1426.mit seinen Stammsvcttern den Burgfrieden zu Bi-schofsheim.— VII. Sein Sohn Weyprecht IV trägti/z. an Oberöbisheim dem Churfürsicn von der Pfalz,zu Mannlehen auf 144z. sein Sohn Georg aber bliebim r/6 an BischofShcim. — VIII. Georg's BruderWyprecht VI. verkauft sein 1 /6. an Wyprcchl v Jo«hannsen l. Sohn, und i486. 152?. thut das Chri-stoph, Georgen Sohn mit seinem vaterlichen 1/6.auch. — IX. X. Nichts desto minder blieb Clniüophim Civil. Mitbcsiz, welches sich— XI. am deutlich«sien bezeugt, als seine Söhne Jakob und Johann mitPhilipp von Bischofsheim ihres verstorbenen VettersAlexanders -f 1558. (er war der Urenkel obigen Wy«prechts Hl.) r/6. gemeinschaftlich erbten, und sichdahin verglichen, daß — XII. dies r/6, zwar demPhilipp zu seinen andern 5/6. gegen andere gemein»schaftlich? Lehen zukommen, dagegen die Gemein-schaften fortdauern sollen, seit weicher Zeit in denenLehenbriefen die Clausul: und in ihrer Vettern Na»wen, die Theil am Lehen haben, fortgeführt wurde. —XIII. Jacobs L-ohn war Friederich, dcßen — XIV.Sohn Loren; — XV. Johann Ulrichen, und dieserGeorg Adam Christophen zeugte. — XVI. Dieser Ge»org Adam Christoph hinterlies zwcy Söhne, Da-mian Hugo und Ferdinand Joseph, deren erster -h.und der Vater der beydcn Freyherren GebrüdereFranz Ludwig und Joseph ist. Ihr besagter Varerund noch lebender Oheim haben Oberöbisheim mitHochhausen vertauscht (1751.) und nehmen es vonder Peobstey Weisenburg zu Lehen. Solchergestaltist diese Abstammung vom ersten Erwerber erwiesen-
as man nicht dafür geben würde, wenndiejenige Urkunde vorhanden wäre, aus welcherdie Austragung des rechten MamMhens Bi>
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