78 Erstes Hauplst. U. Abschn. Ueber St. ?.
Ihr vaterliches Lehen erneuert, besessen und ver-mannet haben, dl'eß gehört zu Unserem Themanicht; so viel ist aber gewiß, daß beide Artengemeiner Lehen, obschon nicht in der Entstehung,doch gewiß in den Wirkungen übereinkommen, (?)Bekanntlich haben die Gemeinschaften meistenszu vielen Zwisten Anlaß gegeben, und unser»Voreltern auf den Gedanken verleitet, durch Thei»lunqen abzuhelfen. Davon liegen in der Ge»schichte unendlich viele Beyspiele vor.
Bey cigemhnmlichen Gütern war es ohns»dkeß nichts seltenes: Wo dann, wenn sie ansehn-lich gewesen sind, sogar der Gebrauch herrschen»der wurde, daß die Thcilenden ihre Geschlechts»Nahmen, Wappen, ja die wechselseitige Erb» oderLandfolge gegen einander aufHuben, und solcher-gestalt sich ganz und gar fremd machten. (-) Der»gleichen Theilungen sind unter dem Nahmen Tod-theilungen bekannt, weil durch sie alle vorhergemeinschaftliche Rechte der Gemeinsherren gleich-sam rodr und für immer abgethan wurden. Diedarüber ausgefertigten Urkunden wurden aber jeder»zeit sehr emphatisch verabfaßt, und über ihre«strengen Inhalt ist nicht weggegangen worden.
Bey lehenbaren Gütern wurden dergleichenTheilungen wohl auch nachahmungsweise vorge»
nom-
(?) Senkenberg a. a. O. S. 60.61.
sr) f. die Vorrede von H. S. p. (Patrick)zu des seligen Herrn Hofrath Rremcr's diploma-tischen Beytlagen zum Behuf der lettischen Ge-^ schichtskunve. Z. XkV. S. XIX.