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Abschrift Antwortschreibens des Herrn GeheimenJustizraths Pütter's an den Verfasser, 6, ä. Göt-tingen am uten November 1796.
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Wohlgebohrnen unterm 7. Oktober d. I. mirin Abschrift gütigst zugesandte ausführliche AbHand»sung über die Lehnsfolge der Seitenverwandten in alt-väterlichen Stammlehen" mit Anwendung auf einenam fürstbischöflichen Lehnhofe zu Worms anhangigenRechtsstreit, die Lehnserbfolge der Freyherren von Helm»stadt von der Hochhäuser Linie in Bischofsheim betref-fend, habe ich die Ehre nebst den dazu gehörigen An«lagen hiebey zurückzuliefern.
Ich habe sie mir aller Aufmerksamkeit und mitvielem Vergnügen ganz durchgelesen. Die ganze Aus»führung ist so zweckmäßig, gründlich und gelehrt abge«faßt, daß ich ihr meinen völligen Beyfall nicht versagenkann. Sehr zweckmäßig war es die hier einschlagendenallgemeinen Begriffe und Grundsätze historisch und recht-lich erst genauer bestimmt in ein helleres Licht zu setzen,da sonst in dieser verwickelten Materie manche unrichtigeVorstellungen leicht irre führen können.
Es war hier sehr der Mühe werth, den Unterschiedzwischen Todtheilungen des Eigsnthums, wodurch aussinem Lehen zwey oder mehr mit einander in keinem ge«genseitigen Verhaltnisse weiter bleibende von einanderHanz abgesonderte Lehne gemacht werden, und zwischen
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