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10 c. Otto Friedrich Emil Frölich, geb. 1828.
10a. Karoline Johanne Maria Frölich, geb. 1829.
10e. Moritz Frölich ch.
10k. Karl Otto Emil Werner Frölich, geb. 1835.
10x. Luise Frölich, geb. 1842.
Dieser Stammbaum ist von Hrn. Friedr. Heinrich Wilh. Frölich(S.iVi-. 8in diesem Stammbaum) Pastor zuBoren in derPropsteiGot-torff inXr. 150 der Allgemeinen Kirchenzeitung Jahrg. 1844 zusam-mengestellt worden. Als Ouellen hat er mehrere Gemälde mit Unter-schriften in der Kirche zu Brecklum benutzt, die P .Daniel Luther als eineArt von Stammbaum hat aufstellen lassen: 1. Hans Luther, Non-Innns. 2) I). Martin Luther 3) Johannes Luther, iVIilos4) Martinus Luther, iVIeieatv!-. 5) Daniel Luther, pust, kreelll.mit seinen 3 Söhnen. Diesen Bildern hat er Moses, Christus undHufs vorangehen lassen. Auf einem Portrat unter der Orgel istDaniel Luther nochmals abgebildet, und neben dem Namen desselbennutns 1008. Vovutns 1649. Hnestensis-^ViZstpImI geschrieben.
Auf einem Epitaphium neben dem Altar wird er ebenfallsHoestensis-V^estpliul genannt, -si d. 23. Nov. 1683. Ueberdemhat Herr p. Fröhlich mit mehreren Geistlichen der umliegendenOrte, wo Nachkommen von Theodorus Tochter Margaretha leben,die Kirchenbücher verglichen.
Gegen die Aufstellung des Stammbaumes, wie erhier steht, ist anund für sich eben so wenig etwas einzuwenden, als gegen die Sorg-falt und die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Indessen ist die Zusam-menstellung der Bilder in der Brecklumer Kirche immer noch keinStammbaum. Denn daß Herr Daniel den Johannes Luther, wenndieser anders der älteste Sohn des Reformators sein soll, als Nilesbezeichnet hat, dies dürfte in der That beweisen, daß er von seinemangeblichen Großvater nicht sehr viel gewußt hätte. Hält man aberDaniel den Görlitzer Stammbaum bei Richter s0!enoul. I^itb. S.143) damit zusammen, wo es heißt: Johannes Luther, miles, reclnxvituin kKrt äoinesticuin in pruelliis putvrnis inortuus 1584, so siehtman, daß der Sohn des Reformators nicht gemeint sein kann, son-dern wahrscheinlich mit einem andern Joh. Luther jener Zeit verwech-selt worden ist. Vgl. Richter S. 129. Wahrscheinlicher dürfte es