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Stammbaum der Familie des Dr. Martin Luther
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wenig kann ich nach den Gesetzen der sich bei der von den betheiligtenund von mir selbftständig und von einander unabhängig auf verschie-denen Wegen angestellten und in ihren Resultaten bis jetzt zusam-menlaufenden Untersuchung gewonnenen historischen Wahrscheinlich-keit einem Zweifel so weit Raum geben, daß ich sie nicht in das Haus,in welches sie zu gehören scheinen, als nach langer Wanderung dem-selben fremdgewordene Pilger und in Hoffnung als Hausgenossenaufnehmen sollte. Zur Zeit muß ich aber mehrern Familien oderganzen Geschlechtslinien, welche allerdings den Namen Luther seiteiniger Zeit führen, oder sonst geführt haben, oder irgendwie ihrenUrsprung von Dr. Martin Luther herleiten zu können meinen, soehrenvoll und erfreulich es an sich sein würde, durch deren Zuwachsdie Blüthe des Stammes vermehrt zu sehen, die Aufnahme in dasHaus zu gewahren so lange noch Bedenken tragen, bis sie entwederzeigen können, woher sie demselben angehören, oder sie ihre An-knüfungspuncte nicht nach bloßen Vermuthungen suchen, die an sichnicht nur keine rechtliche Beweiskraft, sondern zum Theil auch nichteinmal den historischen Charakter innerer oder äußerer Wahrschein-lichkeit an sich tragen. Da nun aber seit Veröffentlichung der In-tention, eine Lutherstiftung zu begründen, sehr viele Ansprüche andieselbe oder an das Geschlecht von angeblichen oder wirklichen Ver-wandten gemacht worden sind, von denen zur Zeit wenigstens nochnicht abzusehen ist, ob sie von Di. Martin Luthers Kindern,Neffen, Nichten, andern Seitenverwandten, oder bloßen Namens-verwandten abstammen, ob und wie sie verwandt, oder ob sie nichtverwandt sind: so verbietet selbst die Vorsicht wie die Gerechtigkeitgegen die erweislich von dem Reformator Abstammenden, deren Zahlselbst nicht gering ist, eine zu willfährige und vorschnelle Anerkennung.Damit jedoch nicht Selbstsucht oder Willkühr die Anerkennung ver-weigere, oder bei der großen Schwierigkeit die Abstammung so weithinab glaubwürdig nachzuweisen, durch unnöthige Weiterungen er-schwere, so ist bei der Stiftung die Einrichtung getroffen worden,daß dieselbe nicht nur von einem Mitgliede der directen Nachkommen-schaft Luthers im Interesse der anerkannten Abkömmlinge, sondernauch zum Vortheil der Anerkennung Suchenden von mehrern zur Ver-wandtschaft gar nicht gehörigen Personen theils verwaltet, theils be-aufsichtiget werde.