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älteste Solm des vorletzten Administrators Nicolaus G., der Enkel des trefflichen Sebastian, derAdvocat und nachherige Burgemeister zu Magdeburg Georg Friedrich Gercken war ganz an-derer Gesinnung als sein Grossvater. Schon zu Lebzeiten des Patrons Sebastian v. Gercken zuWien suchte er den Administrator v. Mascou zu verdrängen, so dass sich der Patron veranlasstsah, einen Coadministrator zu ernennen. In der ihm hierüber ertheilten Vollmacht heisst es unterandern: demnach erfahren, dass Herr Georg Friedrich Gercken sich unterstanden, die Gercken-schen Testamentsgüter unter dem Praetext eines fidei commissi familiae Piae causae restituenduman sich zu practiciren, zu dem Ende auch allschon dem jetzigen Administrator Hrn. D. v. Mascoudurch dieses Mittel von der ihm aufgetragenen Administration abzudringen sich die Hoffnung ge-macht, und einem löbl. Magdeb. Consistorio zu Halle ein mit vielen falsis angefülltes Memorial in-stituiren lassen etc. —• — daher bewogen worden, damit allem fernem Unheil und Confusion, sodurch diesen unruhigen Hrn. Georg Friedrich Gercken dem Testamente könnte oder möchte ge-
macht werden, vorgebeuget möge werden, den Hrn. Valentin Joachim Gercken
dem Hrn.
Dr. Mascou zu adjimgiren , damit derselbe diesen unruhigen Hrn. Vetter könne und möge
gerichtlich opponiren, seinen Unwahrheiten contradiciren, seinem unrechtmässigen Beginnen sichopponiren, die Hechte des Patronats und der Familie gerichtlich zu verfechten etc.— Eine ähnlicheVollmacht stellte die Familie in Salzwedel aus. Dadurch wurden alle seine Unternehmungen, solange der Patron lebte, vereitelt. Kaum aber war dieser todt, als er es neuerdings versuchte,die Administration an sich zu ziehen, und da die Familie in Salzwedel sich dem widersetzte, be-gann er einen Process, den er jedoch verlor. Darauf machte er ungebührliche imd höchst eigen-nützige Forderungen an das Stipendium, und ein darüber von ihm angefangener Process ward we-sentlich zu seinem Nachtheil entschieden. Hierdurch hatte er das Vertrauen der Familie gänzlichverloren, die nach dem Tode des Patrons Georg Gercken ihm das Patronat durchaus nicht anver-trauen wollte, weil die Familie vorhersah, dass er die Einkünfte des Stipendiums zu seinem Pri-vatnutzen gebrauchen würde. Nicht undeutlich hatte er dies durch sein Benehmen bereits zu er-kennen gegeben. Unglücklicherweise aber war der Buchstabe des Testaments, dass der älteste inder Familie das Patronat haben solle, für ihn, und es ist daher nicht zu vermindern, dass dierichterliche Entscheidimg, auf die er wieder provocirte, zu seinem Vortheil ausfallen musste. Kaumhatte er das Patronat übernommen, als er zunächst den pünktlichen und um das Stipendium sosehr verdienten v. Mascou von der Administration zu verdrängen wusste. Wohl konnte er vorher-sehen, dass Niemand aus der Familie unter einem solchen Patron die, von ihm mehreren Famiiiantenangetragene, Administration übernehmen würde, und so wählte er sich selbst zum Administrator.
denselben Zwecken verwandt werden sollten. Bis zum Jahre ISO 1 wurden die Zinsen von den jedesmaligen beidenColiatoren an die einzelnen Armen nach Verhältniss ihrer Dürftigkeit vertheilt. Im Jahre 1809 aber wurde das städti-sche Armenwesen vollständig eingerichtet. Die Coliatoren des Armenlegats fanden es zweckmässig, um auch dasihrige zu einer regelmässigen Armenunterstützung beizutragen, dem Wunsch des allgemeinen Armendirectoriums zugenügen: die jährlich vertheilten Ueberschüsse, so lange die Einrichtung des Armenwesens eben bestehen möchte,zur allgemeinen städtischen Armenkasse einzuzahlen, wobei ihnen annehmbare Bedingungen eingeräumt wurden. DenColiatoren bleibt aber noch jährlich eine kleine Summe zur Disposition, um verarmte Famiiianten ausserordentlich un-terstützen zu können. Coliatoren dieses Armenlegats sind jetzt die beiden Testamentarien der StipendienstiftungFreiherr v. Nordeck und Rector Danneil.