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1. An Kapitalien.
Die Kapitalien waren bei den Städten Magdeburg und Halle und auf einigen adligen Güternzinsbar belegt. Von diesen wurden 4500 Rtlilr. tlieils bei Regulirung des Schuldenwesens der Städteund Güter gestrichen oder fielen aus, tlieils durch die ersten Administratoren nöthiger und unnüthi-eerweise verausgabt. Ausserdem wurde Hinsichts des einzigen noch geretteten Kapitals von 2000 >/?bei der Stadt Magdeburg höheren Orts festgesetzt, dass es als ein eisernes nie zu kündigendesKapital betrachtet und nur mit 2proC. jährlich verzinset werden sollte. Demnach kommen statt3G0 Rtlilr. jährlich nur 40 Rthlr. ein, mithin verlor die Stiftung dadurch an jährlichen Zinsen320 Rthlr.
2. An liegenden Gründen.
]) Ein Stück Acker, ungefähr 1 Morgen gross, hinter der Schrode, das von dem Gouverneurvon Magdeburg 1681 de facto weggenommen und zu seinem Garten geschlagen ward. Nachlanger Beschwerdeführung erhielt die Stiftung endlich 30 Rthlr. dafür vergütigt.
2)8 Morgen bei Kloster Berge, die bei Anlegung der Sternschanze in die Festungswerke gezo-gen wurden.
3) Ein Morgen bei der Schrode, der ebenfalls zur Festung gezogen ward.
4) Ein Morgen, der Garten im Grunde genannt, gleichfalls zur Sternschanze genommen.
Für diese unter 2 —-4. näher bezeichnete Aecker ward erst im Februar 1755 vom Staateeine Vergütigung gezahlt, indem die Stiftung von den durch König Friedrich d. Gr. angewiesenen10000 Rtlilr. zu ihrem Theil im Ganzen erhielt 154 Rthlr. 21 Ggr. Diese Vergütigung war aberkein Aequivalent, da eine grosse Menge von Unkosten, die durch diese Entschädigungsforde-rung etc. hervorgingen, fast das ganze Kapital wegnahm.
Der Gesammtverlust an liegenden Gründen beträgt demnach 11 Morgen Acker ganz in derNähe der Stadt Magdeburg.
3. An Kovnpiichten.
1) Da nach der Zerstörung Magdeburgs Stadt und umliegende Dörfer nur erst allmählig wiederaufgebauet und bevölkert wurden, und da zur Ausmittelung der Pächte alle Beweismittel fehl-ten, so benutzten dies die Censiten, um sich mehr oder weniger von der Pacht zu befreien.Auf diese Weise gingen 2 Wspl. 7 Scliffl. 12£ Metzen Waizen und 14 Schffl. 10] Metzen RoggenMagdeb. Gemäss jährlich verloren.
2) Nicolaus G. hatte in seinem Testament seiner Stiefmutter ad dies vilae 6 Schffl. Waizen und9 Schffl. Roggenpacht jährlich überwiesen, die nach ihrem Tode der Stiftung zufallen sollten;sie kamen aber nicht zum Stiftungsvermögen zurück.
3) Einen noch bedeutendem Verlust an ihrer Korneinnahme erlitt die Stiftung durch die Churfürst-liclie Verordnung von 1686, wodurch das Contributionswesen im Magdeburgischen eingerichtetund festgesetzt wurde: dass den Pachtcensiten in Magdeburg der vierte Theil ihrer Pächte er-lassen werden sollte, wenn sie dieselben nicht an Ritter oder ursprünglich geistliche Güter zuentrichten hätten. Dadurch verlor die Stiftung ohne Schadenersatz 4 Wspl. 4 Schffl. 14 MetzenWaizen und 6 Schffl. 12 Metzen Roggen Magdeb. Gemäss jährlich.