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Freundschafft in SalzwedeR, oder andersswo, dass, weil sie niclit wussten,wo die vor diesem anssgestellete Ratlisohligatio in originali geblieben, sondern,do sie künftig wieder herfür, oder ans Tagelicht kommen solte, solche annul-ieret, cassiret vndt getödtet sein solte,
Als haben wir seinem petito deferiret, vndt thuen Ihme, dieses Attestatummittheilen, also vndt dergestalt, dass Er nicht allein, in dieser Testaments-Sacheseinen Fleiss sollicitando zur Gnüge erwiesen, sondern auch so viel beybraclit,dass die Forderimg der obangeregten Z weytausend Tlxaler nunmehr für richtigerkannt vnd gestanden wirdt, Jedoch, dass im Fall einer oder der ander, werder auch sein möchte, so ins künfftige die alte Obligation wieder produciren,vnd darauf wieder Uns od unsere Nachkommen am Stadtregiment vnd RathsCammerey, praetension oder Forderung anstellen wolte, die gesambte Gercken-sclien Erben, alssdann, zue welcher Zeit es auch über kurtz oder lang seinmöchte, vf erste vnsere denunciation vimd ihre Uncosten vnss vertreten, vondero Ansprüche vnss liberiren, entbinden vndt allezeit scliadeloss halten sollenvnd wollen. Uhrkundlich ist dieses sub sigillo Gamerae pro rccognitione ihme vffsein bitten aussgerichtet vnnd zugestellet worden.
Geschehen in Magdeburgk, den lsten Septembris Anno Sechsszehen Hun-dert Neun vnndt vierzigk.
{L. S.) Georg Kuhlewein
Binpp.
nomine Senatns.
(L. S.)
Dass vorstehende aus Siehenzehen Blatt bestehende Abschrifften und zwardie mit No. 1. bezeichnete mit dem von dem Notario Pelro Schnitzen vidimirtenTestamente des gewesenen Dom- capitularischen Syndici zu Magdeburg NicolaiGcriken, und darunter belindl. original attestat Matthias und Paul Schnitzen , diesub No. 2. aber mit der original recognition und resp. attestato des Magistatsder Stadt Magdeburg über die an das Gericksche Testament schuldige 2000 Rthlr.Capital in aUen von Wort zu Wort gleichlaufend sey, solches wird, nachdemso wohl das benante Gericksche Testament in vidimata copia , als die recognition
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