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Dass vorgesatztes nebenst jedes Blats Unterschrift, meines seel. Yaters ErnPetri Schulzen, gewesenen Anibtmamis zu Altenhausen eigendtliche Handt yndtSchriften, solches wird zur Stein* der Wahrheit, zumahle dieselbe zu vollerGenüge mir bekant, unter meiner als seines Solmes Handt undt Sigid bestercket,Haldenssleben den 26sten Februarii Ao 1654
(L. S.) Matlhiass Schulze mpp .
Bürger daselbst.
Solches wirdt auch von mir seinen Sohne, der ich seine Handt vnndtSchrillten genugsamb recognosciret zu Behuf! der Wahrheit bekrefftiget.Haldensleben den 26sten Februarii Ao 1654.
(L. S.) Paul Schnitze mpp.
Bürger hieselbst.
No. 2.
Wir Burgcmeistern imd Rath der Stadt Magdeburgk liiermit für mannigli-chen, deme daran gelegen, Ulirkunden vnnd bekennen, Demnach Er SebastianusGericke zu vnterschiedenen mahlen Unss zu vernehmen gegeben, wie der Wei-landt Ehrenvester vnd Hochgelarter Herr Nicolaus Gericke E. HochEhrwürdigenDohm Capituls zue Magdeburgk gewesener Syndicus vor Jahren, bey dieserStadtCämmerey zwey Tausent Thaler Capital beleget hätte, so jährlich Ein Hun-dert Thaler Zinss gegeben, vnnd vf die studierende Jugend, vermöge eines vonIhme, Herrn Syndico, aufgerichteten Testamenti verwendet werden müssen, diedie Zinsen auch fast biss an dieser guten Stadt grewlichen vndt blutigen Erobe-rung |:in welcher auch die Distributores vnnd Executores Testamenti vmb dieOriginal Verschreibung vnnd andere Documenta Kommen :| richtig abgegebenworden, dahero gebeten, wie nime, alss jetziger Zeit Testamentario vnnd vonder sämptlichen Gerickensclien Familia Gevollmächtigten, wo nicht mit Aussrei-clnmg einer neuen Obligation dennoch mit einer Recognition der vormalss alhierbey hiesigen Rathe belegter Summen beliülfflich erscheinen möchten;
Wann dann mehrbesagter Mandatarius sich ausstrücklich nebst diesem dahinerkleret, so w r oll vor sich, als vor die gesambte Anverwandten der Gerickensclien