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[Hauptbd.] (1833)
Entstehung
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So sollen auch meine Testamentarien meine güldene Kette vnndt Silbergeschirrzu sich nehmen vfs beste verkauften, vnndt zu Ablegung der Schulden anwenden.

Zu meinen rechten erben, instituire vndt setze ich hiermit ein, den Erbarnvnndt Wolgelarten Nicolcium Geriehen , Joachims s: Sohn, zu allen andern meinenhinterlassenen Guetern, deren in spetie, inn diesen meinen Testament nicht ge-dacht, noch ich dieselbige sonsten andern vormacht oder legiret, oder inier vivos,vorgehen habe, Will auch crafft dieses meines letzten Willens, inn beständigsterForm der Rechten, ilnn pro Tierede instituiret vnndt eingesetzet haben, Jedochcum expressa Tute clausula, das er alles was in diesen Testament, von mir dis-poniret, legiret und geordnet, stricte et ad amussim observiren vnndt demselbenrichtige gehorsambliche Yolge leisten solle,

Insonderheit aber soll er sich keines Dinges anmassen, so ich meiner Fra-wen vndt andern vormacht, vndt dakegen itzo alsobaldt nach meinen seligen Ab-sterben, das Kleine Hauss vf dem CreutzHoffe, welches Ich auss dem alten er-bauet, vf die Jahre, so ich noch doran habe vor sich gebrauchen.

Es soll aber meiner Frawen freystehen, ob sie ihrne die Zeit ihres Lebensihr Hauss am breiten Wege, dakegen wolle abtretten, vndt einreumen, Nachihren Tode aber soll er beide, das grosse vnd Kleine Hauss vf die vorschriebeneJahr behalten.

Die Vicariam S. Levini betreffend, weill dieselbe vmb 800 Rthlr. contentiretworden, welche mein Vater S. vndt ich ausgeleget, dorvon noch jetzo des Pfarr-herrn zu Angern erben 400 Rthlr. vorzinset werden, Ich auch meiner Schwesterihren Antlxeil hinwieder erlegen müssen, Vnndt er sonsten Vermuege des Väterns. eigene Handt, veber die 300 Rthlr. aus vnser Erbschafft bekommen, Als sol-len ihme die reditus nicht ehe gevolget werden, es sey deim solches alles zuuorrichtigk hinwieder abgetragen, vndt meine Erbschafft wegen solcher SchuldenaHerseits befreyet, Und zweiffeie nicht das er es pro summo beneßcio erkennenwerde, das man ihrne so woll vorgestanden, Inn Erwegung das er hernach dasbeneficium gantz gratis, Zeit seines Lebens zugemessen, vnndt nicht ein Hellerdorumb spendiret hatt.

Meiner freundlichen liehen Schwester Catharina Gericken, Joachim Giesenehelicher HaussFrawen, legire vnndt vormache ich ami Weitzen einen Wispelvnndt vier Scheffel zu Euendorff bey Hanss Müllern daselbst, Vnndt dann einenWispel vmidt 9 Schffl. bey Henning Schoper, vnndt 18 Schffl. bey Hauss Groten,beiden zu Vchtmersleuen, Item 15 11. jährlicher Zinss zu Rogetz auf Cathedra Petri.

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