Druckschrift 
[Hauptbd.] (1833)
Entstehung
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Weil ancli meine Schwager, Moritz, Hans vnnclt Jacoh Gcbruetlern dieBussen, sich Kegen mir allezeit woll erzeiget, So sollen ihre Sölme, welche ihnenGott der Allmechtige verleihen wird, vndt folgendes derselben Söhne inclusivevf itztgemelte drey Jahr lang mit in itzthenanten stipendio Jährlich vf FunffzigkThaler zugelassen werden, Es sollen aber meine Freunde vor den andern denTortbeil haben, das wo sie nach dreyen Jahren wohl in examine, im beiseinnmeiner Testamentarien bestehen, vmidt ihr Geld wol angelegt haben, vnndt gueteHofnung seinn wurde, das sie dasselbige ferner wol anlegen möchten, das ihnensolche Fnnfzigk Thaler noch drey Jahr lang gegeben, vnnd do sie vleissig studie-ren würden, mit dreyssigk Thaler verbessert, vndt ihnen Achtzigk Thaler jähr-lich gegeben werden,

Wurde al)er unter gemelten meinen stipendiariis, aus meiner Freundschaffteiner oder mehr ein seinen sludiis in quacunque facultate, do ein jeder Lust zuhatt, so weit inn vorgemelten Sechs Jahren progrediren, das manu so viellbefinde vmidt gewisse Hofnung habe, das er Summa cum laude volgends inn Do-ctorem promovifen Könne, so sollen dem od demselben noch drey Jahr langJährlich hundert Thaler gegeben, auch ad actum Docloratus zuer Aussrichtimg,noch zwey hundert Thaler vorehret werden,

Wann aber Keine Hofnung das gradum Doctoris erlangen werde, soll es beihenanten Sechs Jahren bleiben, vnnd wann solche Sechs Jahre umb seind, sollenvorberuerte Stipendia vf vorherurte mahss, wiederum!) andern aus meiner Freund-schallt vorlielienn werden, Do aber Keine duchtige Persolmen inn meiner Freund-schallt vorhanden, sollen nichts destoweniger solche Gelder, meinen Geschlechtezum Besten, bis derselben ezliclie zum studieren duchtig seinn wurden, belegetvnnd das Stipendium dormitt gebessert werden.

Do aber immittels etzliche aus meinem Geschlechte seinn würden, die Ar-muet halber inn frembde particular Scbulen nicht verschicket werden Könnten,So sollen meine Testamentarien derselbigen Sechs vf einer guten particular Schulhalten vnndt einen jeglichen jährlich zwantzig Tlialer, zu seiner Unterhaltungvnndt studiis gehen, dieselbige auch zu einem gelartten Praeceptore, von welchensie vleissigk instituiret werden, vnterhriugen, Auch jährlich einmahl examinirenlassen, Und do es sich befinden wurde, das sie ihr Geld wol anlegen, Sie solange, bis vf das Siebenzehende Jahr ihres Alters, alda halten, vnndt nicht ehe,ad universitaiem Kommen lassen, Sie haben dann ihre fundamenta in arlibus etUnguis wohl studieret, Unnd wann sich inn examine so viel befindet, das sie