Das noch jetzt blühende Haus.
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Processe gegen den Fürstbischof von Hildesheim wegen der Jagden bei Peinennd Flachstockheim durch einen Vergleich auf immer zu beseitigen. In demdesfallsigen, vom Fürstbischof von Hildesheim, Friedrich Wilhelm, am 27.Februar 178^ vollzogenen, und am 15. Mai desselben Jahrs vom Domcapittesbestätigten Necesse wurde 1) dem Besitzer von Peine die hohe und niedereKoppeljagd am rechten Ufer der Fuss im Amte Peine bis zur VraunschweigschenGrenze als unbestritten zugestanden; und 2) dem Besitzer des Guts Flachstock-heim die privative Jagd in den Flachstöckheimschen, in den großen und in denkleinen Flötheschen Feld- und Holzmarken, unter Emsagung der landesherrlichenKoppel- und Durchjagd eingeräumt, welches Revier im folgenden Jahre durcheine Regierungs-Commission auch mit Jagdpfahle bezeichnet wurde.
Der Churfürst Carl Theodor von Pfalzbaiern verlieh ihm unterm 22. Juli2785 den goldenen Löwenorden, und erhob ihn und seine Descendenz, gleichseinem Bruder und seiner Schwester, am 22. Sept. 1792 (Nro. 257), wieoben schon angeführt ist, in den Reichsgrafenstand.
Im Jahre 1793 schenkte ihm sein Bruder, wie gleichfalls schon gedachtist, den alleinigen Besitz und Genuß des Lehngutes Poggenhagen, und unterm5. Marz 178tz schloß er einen Vergleich mit dem Fürstbischof von Hildesheim,Franz Egon, wegen der Grenzen des Gerichts Ostlutter, wodurch allda allebisherigen öfteren Jurisdictionsstreitigkeiten ganzlich gehoben, und deren Ent-stehung in der Zukunft vorgebeugt wurde.
Dem Register des Hospitals St. Nicolai in Hannover schenkte er imJahre I80tl, 500 Rthlr. mit der Bestimmung, die Zinsen dieses Capitals zurBesoldung eines Arztes an dem dasigen Altstadter Stadt-Lazareth-Institute zuverwenden.
Unterm 26. Februar 1806 wurde ihm vom Könige Georg dem Dritten,wahrend des damals leider nur sehr kurzen Zeitraumes der Befreiung hiesigerLande von der französischen Occupation, der GenerallieucenantS-Rang beigelegt.
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