Druckschrift 
Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
Entstehung
Seite
300
Einzelbild herunterladen
 

300

Fünfter Abschnitt.

bestätigen, um desto sicherer zu seyn, daß nie eine Aenderung dabei vorge-nommen werden könne.

Bei der mit dem 27. Marz I77st sich endigenden Vormundschaft über ihreSöhne überlieferte sie denselben die vaterlichen Güter in sehr verbessertem Zu-stande, behielt aber die von Fabrice'schen Fidekcommißgüter nebst ihren zuge-kauften, vormals von Hademstorfschen Gute in Kirchweihe, so wie auch dieihrem seeligen Gemahle ex nova Zi-atia verliehene, in der Mühle zu Weihe,den 2 Höfen allda und einem Hofe zu Okel, dem Zehnten zu Steimke undBreilkamp, dem Caninchenwerder zu Estorf und dem Meyer zu Ochtmissmbestehenden Mannlehne in eigenem Genusse und Verwaltung.

In ihrem anno 1782 errichteten Testamente verordnete sie, daß diese neuacquirirten Pertinenzien einen immerwährenden integrirenden Theil des oftge-dachten Fideicommisses so lange ausmachen sollten, als dieß Majorat bei ihrenDescendenten verbleiben würde- Daneben bestimmte sie, daß ein Besitzer dieserMajoratsgüter nicht befugt seyn sollte, seinen Nachfolger in denselben mit mehr,als 30,000 Rthlr. halb Gold, halb N. '/zStücke behuf Aussteuer und Absin-dung seiner übrigen Kinder zu beschweren. Diese Summe sollte das Höchsteseyn, womit der nachfolgende Besitzer belastet werden dürfte; indeß könne auchnach Umstanden die Absindung geringer gesetzt werden. Getheilt sollten diesesämmtlichen Fideicommißgüter stiftungsmaßig nie werden können; und weil sieihrem jüngsten Sohne, um ihn in der Lüneburgschen und Hoyaischen Landschaftstimmfähig zu machen, den wüsten unbebauten dritten Hof zu Brokwinkel, undden vormals von Hademstorfschen Hof zu Weihe ausgesetzt habe: so solle esdabei, so lange dieser jüngste Sohn leben werde, zwar sein Verbleiben haben,jedoch solle er die eigene Administration derselben nicht begehren können. Ersolle vielmehr vom Majoratsbesitzer wegen des Hofes zu Brokwinkel nur 50Rthlr. und wegen des von Hademstorfschen Hofes zu Weihe nur 350 Rthlr.