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Fünfter Abschnitt.
Kein Receß war also jemals nothwendiger, um künftige Irrungen und schwierigeWeitlauftigkeiten ganzlich aus dem Wege zu räumen, als der am 9. Mai 176?zwischen allen damals lebenden nahen und fernen Interessenten dieser Stiftungabgeschlossen, indem er genau den damaligen auf die Geheimte-Rathin vonSchwicheldt übergangenen, also im unverhofften Falle etwa an die von Laffertoder von Eybenschs Familie einst abzuliefernden Bestand des Fideicommiß,Vermögens bezeichnet. Es wird nicht unzweckmäßig seyn, hier eine kurzeVergleichung ursprünglichen Bestandes mit dem a<1 1760 übergegangenenanzustellen.
Der Stifter hatte im Jahre I72?l an mit dem von ihm angeordnetenFidelcommisse belegten Gütern hinterlassen I, an Lehngütern, und zwar anMannlehnen, wovon
a) von Chur-Braunschweig relevirten: die Wassermühle und 2Höfe zu Weihe,ein Hof zu Okel, der Zehnten zu Steimpke und aus den Breltkampen,der Caninchenwerder bei Ebstorf und Meiergefalle zu Ochtmissen.
d) Vom Landgrafen zu HessemDarmstadr: das Burglehn in der alten Burgzu Giessen und 1000 Rthlr. vom Kaufgelde für ein verkauftes Lehngutzu Gemünden.
o) Vom Fürsten zu Jsenburg-Büding: die Güter zu großem und kleinenLindes, der halbe Zehnten zu Bettenhausen und die halbe Pacht derMühle zu Lichem.
L) An Kunkellehnen, und zwar
s) vom Kloster St. Michaelis in Lüneburg: die Güter Brokwinkel undReppenstedt nebst den Lehnlandereien im Lüneburgschen Stadtfelde;
b) Von der Abtei Hervord: 3^ Meier zu Estorff;
e) Vom Fürsten zu Waldek: die Schaßungen, Dienste und Kornzinsen ausEppe, Niedernschlendern und Hillershausen, die Renten und Gefalle zu