Das altere Hildes he imschs Haus. 233
welche sich mit dem Churcölnschen Drosten Georg Ernst Freiherrn von Bocke,fbrde genannt Schüngel, zu Arensberg verheirathet hat; und t,., eine Tochter,deren Taufnamen unbekannt, auch in zarter Jugend verstorben ist.
Obgleich nun mit Ludwigs Tods der Mannsstamm seiner Linie erlosch;mithin die von demselben bisher besessenen Lehngürer dem Rechte nach an denErbmarschall Curd Diedrich von Schwicheldt (§. 63) fielen: so sind doch erstdessen Enkel im Jahre 1718 zum Besitz und Genuße derselben gelangt. Dennnach Ludwigs Absterben erhoben dessen Wittwe und Töchter einen Proceß inpnneta ilvtis nee nan viänaliiü et stotationis ex ksuäe, wahrend
dessen Dauer nicht nur sie selbst, sondern auch des Rittmeisters von BockhorstSchwiegersöhne, der Oberjagermeister Freiherr von Weichs und der Majorvon Rumpf in dem Besitze der Lehngüter und vorzüglich des Guts Flachstöck-heim verblieben sind, bis sie endlich, wie seiner Zeit weiter ausgeführt werdensoll (§. 66) dem Rechte weichen mußten.
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