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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Dritter Abschnitt.

Im Vergleiche zu Nordhausen vom 23. Juni 1581 wegen des KlostersWalkenried *) erscheint er in gleicher Eigenschaft als Deputirter seinesBischofs. Bekanntlich Hatte nemlich der Bischof von Halberstadt am2. Januar 157^ die Lehnsherrschaft über diejenigen Güter der Grafen vonMannsftldt, welche sie vom Bisthume Halberstadt zu Lehn trugen, gegendie Lek nS he rischaft über die Herrschaften Clettenburg und Lohra, welchedie Grafen von Hohnstein von Chursachsen zu Lehn besaßen, an den Chur-fürsten August von Sachsen vertauscht, und durch solchen Tausch war dieOberschutzherrschaft über das Kloster Walkenried, dessen Schirmvoigte dieGrafen von Hohnstein waren, mit an das Bisthum Halberstadt übergegangen.Des Grafen Ernst von Hohnstein Vormünder wollten jedoch dem Bischöfekeine Einmischung in die Aufsicht und Visitation des Klosters gestatten. Dennobgleich sie denselben als Lehnsherrn anerkannten: so vermeinten sie doch, daßda die Schirmvoigtei dem Grafen verliehen sei), ihm als Vasallen auch dieJnspeccion und Visitation des Klosters ohne alle Einmischung des Lehnsherrnallein gebühre. Sachsen hatte inzwischen vorhin jederzeit diese Jnspection undVisitation als Lohns, und Oberschutzherrschast ausgeübt; dieses Recht demBischöfe bei dem Tausche ausdrücklich mit übertragen, und die Gewahr zuleisten versprochen. Dieser Gewahrleistung halber war Tagefahrt zu Nord-hausen auf den 23. Juni 1581 angesetzt, zu welcher Conrad von Schwicheldcnebst den beiden Domherren Johann Spitznase und Johann von Harling,dem Stiftshauptmanne Heinrich von der Luhe und dem Sciftscanzler PeterBöttcher von Seiten des Bischofs von Halberstadt abgesandt waren, und derGegenstand durch Vergleich beseitiget ist.

Im Januar 1583 war er nebst dem Stiftshauptmanne Heinrich von derLuhe, dem Canzler Franz Muzeltln und Dr. jur. Johann von Uslar vonseinem Bischöfe nach Quedlingenburg gesandt, um dem theologischen Eolloquio

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