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Zweiter Abschnitt.
auf ihren Stand machen kann. Man muß daher seinen Stand künftigenweiteren Nachforschungen anheim verstellen.
tz. 21.
Ueber den zweiten Sohn des Ritters Heinrich, Namens Diedrich, unddessen Gemahlin ist weiter keine Nachricht, als daß er zu Ringelheim gewohntund daselbst vor dem Jahre 1428 (Nro. 133.) schon verstorben, und wenig-stens zwei Söhne, Namens Hans (§. 22.) und Aschwin (§. 23.) hinterlassenhabe, für welche verschiedentlich sein vorgedachter Bruder Heinrich als Vormundhandelnd aufgetreten ist.
§. 22.
Hans, der älteste Sohn Diedrichs, verpfändete im Jahre 1434 (Nro. 108.)in Gemeinschaft mit seinem Bruder und seiner Vettern vier Hufen Landes,einen Sattelhof und den halben Zehnten ?zu Bekem für 200 Rfl. an denBürger Hans von Gifhorn zu Peine, wobei bedungen wurde, daß wenn derGlaubiger nach Verlauf eines Jahrs finden würde, daß der Ertrag dieserversetzten Stücke den ihm gebührenden Zinsen nicht gleich kommen würde, dieSchuldner ihm zur Ergänzung noch andere Güter einthun wollten.
Ferner erscheint er im Jahre 1452 als Dingmann im Gohgerichte zurLiebenburg, als die Witwe Hilleburg von Gitter ihrem Leibgedinge an einemHofe zu Salzgitter zum Besten der dasigen Kirche feierlichst entsagt. Diedesfallsige Urkunde (Nro. 109.) ist für die Geschichte des damaligen Ver-fahrens bei Veriassungen dieser Art merkwürdig, und es scheint, als habeman die Bemerkung, daß die Witwe bei diesem Verzichte keine Thränevergosseil habe, um deswillen in die Urkunde ausdrücklich aufgenommen, um