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56. von SchcUersheim (I. A.).
Die jetzt lebenden Mitglieder dieser Familie stammen in gerader Linievon dem ersten Erwerber des Adels- wie des Freiherrenstandes ab. Es wur-den nämlich Johann Andreas Schellhass Reichshofrath und sein Bruder UlrichFriedrich Justin Schellhass zuerst am 13. Febr. 1732 in den Reichsritterstanderhoben. Kaiser Carl VI. ertheilte hierauf am 23. Dcbr. 1741 dem zuerst ge-nannten Johann Andreas Schellhass Edlen von Schellersheim, dem Grossvaterder jetzt lebenden Gebrüder, die freiherrliche Würde, die derselbe zuvor mit-telst Kursächsischen Keichsvicariats-Diploms erhalten hatte.
57. von Schlotheim (I. A.).
Zu den angesehensten Geschlechtern Thüringens gehörten die v. Schlot-heim, welche dort das Erbtruchsessenamt bekleideten. Ist auch einerseits die-ses Erbamt entscheidend, sie der Dienstmannschaft, also dem niederen Adel,beizählen zu müssen; so sehen wir doch anderseits die mit solchen Erbämternbekleideten Geschlechter unter den Ministerialen stets die Spitze halten; ja eszeigt sich in ihnen, ebenso wie bei den Thüringischen Schenken von Varilaund Tautenburg, den Marschall von Eckartsberg und Herren-Gosserstädt, denCämmerer von Vanre u. a. m. unverkennbar eine Uebergangsstufe zwischen denübrigen Dienstmännern und den minder mächtigen Geschlechtern des Dynasten-standes. Dieses Verhältniss scheint bereits König*) richtig aufgefasst zu ha-ben, wenn er von denen von Schlotheim, deren älteres Wappenbild die Schaaf-scheere auf eine Stammesgenossenschaft mit den Erbmarschällen in Thüringenund denen von Hagen hinzudeuten scheint, sagt: „dass sie gleichsam in einemMittelstande zwischen den Grafen und dem gemeinen Adel, oder, nach jetzigerArt zu reden, in dem frei herrlichen Stande gelebt haben." Der gegen-wärtige Freiher,renstand beruht auf einem Anerkennungsdiplome des KönigsHieronimus von Westphaleu d. d. Cassel den 5. November 1812. Ein Jahrfrüher war Friedrich Wilhelm von Schlottheim Oberst bei Schwarzenberg-Ulanenin den Oesterreichischen Grafenstand erhoben worden.
58. von Scliorlemmer (I. B. a.).
Der im Jahre 1844 durch Cabinets-Ordre anerkannte Freiherrenstand die-ses altritterlichen Geschlechtes, welches auch unter den Namen von Schorlen-berg, von Frederskerken und mit dem Zusätze genannt Clüsener in älterenUrkunden des Herzogthum.s Westphalen vorkommt, beruht auf keinem anderenGrunde, als auf dem, worauf sich 50 andere Familien dieser Provinz mit dem-selben, ja zum Theil mit grösserem Rechte berufen können und auch berufen;nämlich nicht etwa auf eine diplomsmässige Erhebung in den Freiherrenstand,sondern auf den seit einem Jahrhundert und länger nachzuweisenden Gebrauchdes freiherrlichen Prädikates.
sehen Rangliste aufgeführt. Heinrich Christoph v. Schade zu Ahnsen und Grevensteinist den 5. März 1757 mit dem Prädikate Freiherr wegen eines Rittersitzes zu Andernachunter der Kurkölnischen Ritterschaft aufgeschworen.
*) Adelshist. III. 947.