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Dio Edlen von Holte.

der in seinem Schilde einen aufgerichteten schreitenden Löwenführt*). Wir sehen also, dass dies Wappen von dem derEdlen v. Holte im Osnabriickschen gänzlich abweicht, und dawir annehmen müssen, dass es eben dasjenige ist, dessen sichdie Synasten des Niederrheinischen Schlosses Holte bedienten**),so dient dieser Umstand zur Bestätigung der oben ausgespro-chenen Ansicht, dass zwischen dem Osnabiückschen und Nie-derrheinischen Geschlechte desselben Namens eine stammge-nossenschaftliche Verbindung nicht Statt gefunden habe. ImJahre 1248 finden wir den Herrn A. von Holte zu Cöln alsZeugen in einer Urkunde, Worin die verwittwete Gräfin Mech-tild von Sayn dem Friedrich Herrn von Blankenheim, statt der

*) Kremer akad. Beitr. II, 31. 123,

**) Bekanntlich ist es eine sehr gewöhnliehe Erscheinung, dass dieselbenBurgen und Schlösser, wonach ein Geschlecht des höheren Adels sichnannte, auch einer Familie des niedern Adels, einem Burgmannsgeschlechteden Namen gegeben hat, das dann mit jenen Dynasten auch ein gleichesWappenbild führte, so finden wir denn auch ein Geschlecht von Holte nie-deren Adels mit einem Löwen im Wappen, v. Steinen nennt zwar das HausHolte zwischen Lütgen-Dortmund und Harpen als Stammsitz dieses Ge-schlechtes (Westph. Gesch. III. 337340. Tab. LXIV. nro. 5) und rechnethieher auch den Bernd v. Holte, der 1435 in seinem Siegel einen Löwenhat (ibd. Tab. LXV. nro. 4.); wir finden indessen auch einen Knappen Peterv. Holte, der 1337 den Gebrüdern Gerd und Liideke v. Langen die Erlaub-niss ertheilt, das Erbe Dichove im Münsterschen Kirchspiele AA'estbevern für30 Mark und 200 Pfennige wieder einlösen zu können, mit einem Siegel,worin ein .aufgerichteter" Löwe zu sehen ist (Kindlingers Handsch. 18S. 109). Gewiss führte auch der: Leo de Holte officiatus et Schultotus curiein Rikelinchusen 1302 (Kindlinger Volmest. Gesch. II. 227) einen Löwenim Wappen. Wir möchten aber alle diese zu jenem Geschlechte rechnen,die von der Burg Holte bei Dinslaken ihren Namen empfangen haben, wohinohne Zweifel auch der Gerd von Holte gehört, der in einer Urkunde von1399 (Kindlinger Münst. Beitr. I. Urk. S. 77) unmittelbar neben einemGerd von Dynslake genannt wird. Dagegen scheint ein anderes AVappen,zwei gezinnte Querbalken, deren sich Wilhelm v. Holten 1455 in einer Frön-denberger Urkunde bedient (v. Steinen AVestph. Gesch. III. 338. Tab. LXV,nro. 2.) dem aus der Grafschaft Mark stammenden Geschlechte angehört zuhaben.