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1 (1853)
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Die Herren von Sclioeppingk.

Gl

wir aber auch schon auf Siegeln des Knappen Rudolfus deBerghe 1338 *) und des Dieterich von dem Berge 1471**).

Was ist nun aber dies ungewöhnliche, ausser diesen bei-den Familien nicht weiter vorkommende Wappenbild der zweiin einander geschobenen Sparren anders als die redende An-spielung auf den alten Namen von Schöppingen, nämlich eineBedachung, die der Bedeutung von Scoppen, Schoppen oderSchuppen entspricht?

Somit glaube ich denn alle möglicherweise zu erhebendenBedenken gegen die Identität der Edlen von Schöppingen undder Freiherren op dem Hamm gen. Schöppingk beseitigt, alledie scheinbaren Räthsel aufgelösst, und den Nachweis unwi-derleglich geführt zu haben, dass die Freiherrn op dem Hammgen. Schöppingk in Curland in früherer Zeit dem hohendeutschen Adel angehört haben. Denn dass das Prädikatnobilis vir, welches jenem Reinbertus de Scopingen 1138 er-theilt wird, stets, wo es sich in Urkunden des 12. und 13. Jahr-hunderts zeigt, diejenige höhere Adelsstufe bezeichnet, die denStand der Dynasten begreift, zu Welchem auch die Grafen vonHohenzollern, von Habsburg u. a. m., ehe sie zu Fürsten desReichs emporstiegen, gehört haben: dies ist eine so fest be-gründete, von allen Staats- und Rechtslehrern so allgemeinanerkannte Thatsaclie, dass es einer näheren Begründungdieser Wahrheit nicht, sondern nur einer Hindeutung daraufbedarf.

Nur das sei noch erwähnt, dass in gleichem Maase wiehier, nur wenigen ritterlichen Geschlechtern es vergönnt seinwird, ihre direkte Abstammung aus dem höhern Adel, mithinihre ursprüngliche Zubehörigkeit zu demselben, so gegen alleBedenken gesichert, mit der Evidenz darzuthun, wie es hiermöglich geworden ist.

*) Kindtingers Handschriften 29. Bd. S. 267.

") ibd. 13. Bd. S. 49.