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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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Gemahlin Lüne von Hanstedt gewesen sey, wie aus einer Obligation beiderEheleute für Diedrich Vehr 6s 1616 mir ersichtlich geworden ist.)

Im Jahre 1618 kaufte Diedrich von seinem Vetter Jacob Vehr aus dersogenannten jüngeren Linie dessen Halste am Gesammtlehngute Münchhof für10,000 Rthlr. Speckes, wobei verabredet wurde, daß, wenn dereinst die jün-gere Linie ganz ausgehen, und deren Lehne an die altere Linie zurückfallenwürde, dann die Allodialerben der jüngeren Linie diese 10,000 SpeciesthalerLehnkaufgelder an die Lehnsfolger aus der alteren Linie wieder erstatten sollten.Eine Bedingung, die ganz recht und billig war. Denn wenn der Manns-silamm der jünger« Linie früher ausgehet als der der alteren: so muß dieHälfte des Lehnguts Münchhoff von der jüngeren Linie Allodialerben an dieLehnfolger aus der alteren nach Lehnrecht unentgeldlich ausgeliefert werden.Die jüngere Linie besitzt solche Hälfte nicht mehr, weil sie dieselbe verkaufthat, kann sie also in natura nicht abliefern, folglich muß sie das erhalteneKaufgeld erstatten. Es kann nichts natürlicher, nichts billiger seyn, und dieausdrückliche Verabredung ist ein Beweis, daß Diedrich Vehr die Sache ausdem rechten Gesichtspuncte 'gefaßt, und sich dadurch nicht hat irre machenlassen, daß er selbst und kein anderer der Käufer war. Die Person des Käu-fers, ob er ein Mitbelehnter war oder nicht, konnte hier gar keinen Unterschiedmachen. Das Verhältniß blieb stets dasselbe in obiger Hinsicht.

Im Jahre 1621 ließ er eine neue Betglocke in der Schloßkirche St. Ja-cob: in Osterode gießen, wie aus folgender im hannoverschen Magazin äs 1810St. 11. x. 16^. bekannt gemachten Umschrift ersichtlich wird. Sie lautet also:

V. O. O. Lliristian Liscliok 2U lVIinäsn, Osr?. 2. Krüns, u. k>un.

Oer I^anäärost Lsttr lisss rnieli Zisssen 2u Oottss Ottr. 1621.

Hier ist zwar kein Vorname angegeben, allein ein anderer kann damitnicht gemeint seyn, weil außer Diedrich Vehr damals kein Landdrost des Für-stenthums Grubenhagen vorbanden war.

Am 18. Juli 1621 kaufte er vom Senator Valentin Wißenhausen inGoslar ein Haus bei der Königsbrücke allda für 2800 Rthlr.; und aufMichaelis 1622 kaufte er vom Magistrate zu Braunschweig den Besitz eines