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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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ausgeglichen seyn wurde. Im Jahre i535 wurde die ganze Sache endlichdergestalt vertragen, daß Dännemark die curischen Stifter für So,ovo Rchlr.an Polen gänzlich abtrat, der Herzog von Preußen, Geerg Friedrich, dieseSumme vorschoß, und die Stifter so lange zum Unterpfands behielt, bis dieKrone Polen ihm seinen geleisteten Vorschuß würde wieder erstattet haben.

Wegen der Richtigkeit des Vortrages beziehe ich mich größtentheils aufKelch lieflandische Geschichte Th. Zg2 s<z.

Bei diesen Unterhandlungen scheint Johann Vehr vorzüglich khatig ge-wesen zu seyn, und daneben auch für seine eigene Sicherheit gesorgt zu haben.Denn eine ausdrückliche Bedingung des Ueberlajsungsvertrages war, daß derKönig von Polen ihm alle Rechte, Besitzungen und Privilegien bestätigensolle, wie dieß aus der Anlage «ub 5l° i/t6. cks i535 und der würk-

lichen Bestätigungs-Urkunde vom Jahre 1689 sud 5s» 1^7. M dürren Wortenselbst hervor gehet.

Die Clausul des Ueberlajsungsvertrages lautet in Nettelbladt?asa. rsr.anrlanä. St. 1. x. folgender Maaßen: der wohlgebohrne Johannes Vehr,des durchlauchtigen Königes in Dännemark Statthalter auf dem Hause Piltenund vornehmstes Glied selbigen Orts oder Kreises, soll im friedsamen Besitzeseiner Güter vermöge seiner Verschreibungen und rechtmäßig erlangten Privi-legien gelassen und erhalten werden, zu dessen Versicherung der durchlauchtigeKönig in Polen ihme über erwähnte seine Verschreibungen und Freiheiteneinen Confirmationsbrief unter Sr. Majestät Siegel geben wird.

Diese versprochene Sicherheit ist die obige Anlage 1-^7. und die fernerproducirt werdende Urkunden ergeben, daß der Herzog in Preußen unserm Jo-hann Vehr während dem Pfandschaftsbesitze auch zu seinem Statthalter undRathe in Curland bestellt gehabt habe.

> Uebrigens scheint Johann Vehr in jenen Jahren sehr oft seine Besitzungenin Deutschland besucht zu haben, wozu er auf seinen Gefandtfchaftsreisenhäufig Gelegenheit gefunden haben mag.

So haben wir ihn im Jahre 1679 oben in seiner Heimath bei Gelegenheitdes Erbschafts-Auseinandersetznngs-Vertrages mit seinen Geschwistern wegendes Nachlasses seines Bruders Diedrich und seiner Mutter gesehen.

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