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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
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sich den suk 5l° 128. anliegenden Revers ausstellen. Kraft desselben ist be-dungen, daß die jüngere Linie nicht ehender zur Erblehnfolge in gedachtenhoyaifchen Gütern sollten gelangen können, als bis die altere Linie ganz ausge-gangen seyn würde. Dieser Verein ist die einzige Ursache, warum die jüngereLinie sich mit in der gesammten Hand wegen der damaligen hoyaischen Lehnenoch bis auf den heutigen Tag befindet, und die übrigen Lehne zur HoyaSonderlehne für die altere Linie sind. Zur Erwerbung derselben hat die jün-gere Linie nichts beigetragen. Es sind vielmehr die alteren als neueren Lehn-güter zur Hoya fast alle durch die altere Linie allein angekauft, wie die bis-herigen Documenre erwiesen haben, und in der Folge weiter vorkommen wird.

So wie denn aber gewöhnlich unter mehreren Miterben Zwist über dieVertheilung der eröffneten Nachlassenschaft zu entstehen pstegr, so war es auchhier unter den vielen Kindern Diedrichs der Fall. Nach des Vaters Todeschied das vaterliche Testament in Frieden.. Als jedoch die Mutter und auchder jüngste Bruder aller Geschwister, Diederich, verstorben war, entstandenverschiedene MißHelligkeiten über die Vertheilung dieser Nachlassenschaften,welche durch verschiedene Vertrage hatten beseitiget werden müssen. WahrendAbschließung aller dieser Vertrage war Johann Behr in Curland abwesend ge-wesen, und kein einziger von ihm selbst mit abgeschlossen worden. Bei seinernachmaligen Anwesenheit in Deutschland mogte er vielleicht mehreres bei diesenNachlaßtheilungen zu erinnern gefunden haben, welches veranlaßte, daß dieSache nochmals vorgenommen, und am i^. August i5/g laut Anlage sul»129. unter Vermittelung des Canzlers, Friedrich von Weyhe, Jobst Behraus der jüngeren Linie und Johann von Ahlden ganzlich verglichen und ab-gethan wurde^.

Aus der oben §. Z2. sul, ids<> 21Z. angelegten Urkunde haben wir er-sehen, daß zwischen dem Bischof Eberhard von Verden und Diedrich Behri^/Z verschiedene Streitigkeiten wegen der von den Behrschen Guts-seuten im Stifte Verden an das Amt Rotenburg zu leistenden Burgfestdienstenund wegen verschiedener vom Stifte versetzter Zehnten gütlich beigelegt wordensind. Ulrich war aber nicht geneigt, den von seinem Vater geschlossenen Ver-gleich zu halten. Er hatte den Zehnten und die Höfe zu Jeddingen, welche

1678 hätten zurückgegeben werden müssen, nicht