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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
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Bruders am 2. Novbr. 1661, und seinem herannahetchen After zuzuschreiben.Sein verstorbener Bruder war Hoyaischer Landdrost zu Bücken gewesen. Land-drost- und Drostenschaft war damaliger Zeit keine eigentliche Beanttenstelle,sondern Folge einer Pfandglaubigerschaft. Es ist hier zu weitlau ftig, dieseBehauptung durch mehrere Beispiele historisch zu erweisen, vielmehr die Be-merkung vor der Hand hinreichend, daß der Unterschied zwischen Landdrostenund Drosten, so auch Beschloßte genannt wurden, darin seinen Grund gehabthabe, daß den letzteren nur die Benutzung eines herrschaftlichen Schlossessammt den dazu gehörigen Landereien und Diensten, unter Aufsage von zustellenden Ritterpferden, den Landdrosten aber mehrere Ortschaften sammt ihrenAbgaben zur Benutzung in Versatz gegeben waren.

Diedrich mußte sich zur Wahrnehmung seiner Forderungen in der Land-drostenschaft seines verstorbenen Bruders zu erhalten suchen, und es ist ihmauch geglückt.

In der Folge werden Urkunden vorkommen, worin ihn? dieser Titel aus-drücklich beigelegt wird.

Im Jahre 1662 verlieh er 291 Rfl 22Z Mk. Lüb. und 25 Fl. Muuzean Gise von Wechelde, wofür ihm der Schuldner einen Meierhof und 2 Ko-then zu Wecholds, einen Hof zu Ubbendorf, einen Hof zu Hilgermissen, undeine Hufe Landes zu Bambergen auf 17 Jahr uuablöslich, hernach aber ab-lösbar nutznießlich eingethan und versetzt hat. Die desfallsige Urkunde suddl" 11^ liefert einen Beweis, daß die damaligen Rittersmanner sich nochimmer wohl auf das Schweedt, aber noch nicht alle auf die Feder verstandenhaben. Gise von Wechelde nennt sich einen Knappen, laßt aber statt seinerdie Urkunde von seiner Ehefrau unterschreiben. c

Ueberhaupt kann man hier die Bemerkung nicht unterdrücken, daß Die-derich Vehr nicht mehr mit dem bloßen Besiegeln der Documente zufriedengewesen, sondern sie auch hat unterschreiben lassen. Vielleicht ist der ^.nnoi555 zu Uelzen vertragene und ausgeglichene Streit zwischen Graf Albrechtzur Hoya und Franz von Holle Erben, Heinrich Ranzauw und Consorten, inxnncro Forderungen und Gegenforderungen die Ursache dieses Unterschrifts-Erfordern gewesen. Denn in jenem Streite waren Punete von in der

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