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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
Seite
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Gotthard Kettler, damaliger Coadjutor des Heermeisters deutschen Ordensin Liefland und Preußen, nachmaliger erster Herzog von Curland, der dieseVorgänge vernahm, ließ hierauf durch Diedrich Vehr und Heinrich Uxkül vonFickel wegen 'Abtretung des Doms an den deutschen Orden mir Christoph vonMünchhausen unterhandeln, und die Uebergabe kam zur Zufriedenheit desOrdens zu Stande, wie solches alles in Kelch liest. Geschichte Th. 5. i>- 255.mir mehrerer; Umständen erzählt wird.

Kurz vor der Uebergabe des Stifts Oesell und Curland an HerzogMagnus, Bruder Königs Friedrich 2. von Dännemark verkaufte DiedrichVehr seine im Stifte Oesell bereits erworbene Höfe Arries und Kuske für92vc> Rthlr. an seinen Schwager, Bischof Johann von Curland, ,wie solchesdie Urkunde vom Neu/ahr i56o sub diso m. mir Mehreren besaget.

Bekantlich hatte Bischof Johann in Curland die Lehre vr. Luthers an-genommen, seine Bißthümer särUlarisirt, solche Ausgangs des Jahrs i55g.an den König Friedrich 2. von Dännemark für 20,000 Rthlr. verkauft, undsich nach Deutschland zurückbegeben. König Friedrich 2. gab anfänglich seinemBruder, dem Herzog Magnus von Holstein, nur die bischöfliche Würde undderen Einkommen unter dem Titel eines Administrators, die Landeshoheit be-hielt er aber noch zur Zeit für sich, zu deren Wahrung der König unfernDiedrich Vehr zu seinem Statthalter verordnete. Dieser Statthaltertitel wirdihm in der sud dl" 112. anliegenden Urkunde vom Könige selbst gegeben.Bischof Magnus hingegen nennt ihn nicht so, sondern nur Stiftsvoigt zuArnsburg und Rath. Die reservirte Landeshoheit wird gleichfalls aus dieserUrkunde und zwar aus dem Umstände klar, daß der König die vom Bischöfedem Diedrich Vehr geschehene Velehnung über das Amt und Kirchspiel Kile-kundt bestätigte. Wäre der Bischof schon unumschränkter alleiniger Herr ge-wesen, so bedurfte es der königlichen Bestätigung seines Bruders nicht.

Im Jahre i5L2 hat Diedrich Curland verlassen, die Verwaltung seinerdortigen Güter seinem Sohne Johann übergeben, und ist nach Deutschlandzurückgekehrt, wie solches aus der Urkunde suk dl° 11Z. hervor gehet, seitwelcher Zeit man ihn denn auch wiederum in seiner Heimath handelnd antrifft.Die Ursache seiner Rückkehr ist wohl vorzüglich in dem Absterben seines