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Heinrich war Domherr und Senior am Dome zu Minden, wie dieß diesnd 109 angelegte Urkunde, mittelst welcher das Domcapitcl zu Mindenfeine Einwilligung zu der Belehnung derer von Cramm und von Münchhausenmit denjenigen Gutem, welche Claus Büsch zu ihren Gunsten refutirt hatte,im Jahrs 1667 ertheilt..
Auch war er graflich-hoyaischsr Landdrost, ist am 2. November 1Z61 ver-storben, und in der Kirche zu Bücken begraben, wie dieß die von Nachlestam oft angef. Orte Th. 5. xmg. 77. mitgetheilte Grabschrift in der Kirche zuBücken besaget. Sie lautet folgender Maasen: ^
Anno Oominl 1661 an dem Tage na omnium sanetorum starf dswerdige, erbar und ernveste Her Hinrich Bhere, Hoische gewesenerLanddroste, der Seele Gott gnedig st, Amen.
H. 32.
Der Bruder destelben, Diedrich, ist bereits in den Urkunden, die beiErzählung desjenigen, was seinem Bruder angegangen hat^ bereits beigelegtsind, mehrfaltig angetrosten worden. Unnütz würde es seyn, dieß hier noch-mals zu wiederholen. Es ist ohne das doch noch sehr vieles von diesem merk-würdigen Manne zu sdgen, der den ersten Grund zur Ausbreitung seines Ge-schlechts in Eurland und Liefland gelegt hat. Die Handlungen, welche seineLebensgeschichte noch besonders bezielsn, sind folgende:
Im Jahre 1Z26 belehnren ihn die Herzöge Otto und Ernst von Braun-schweig Lüneburg mit den sogenannten neun Herzogsackern im Stifte Verden,einem Hofe zu Wringen, einem Hofe zu Harlingen, einem Hofe zu Deden-dorf und einem Viertheil Holz im Wide, wie solches der Lehnbrief sub211. besagt.
So viel hkernachst von diesem Jahre an, bis zum Jahre 16^8 von ihman Nachrichten auf uns gekommen ist, enthalt der vorstehende Paragraph,woraus jedoch nicht erhellet, wo und wie er gelebt habe. Jetzt kömmt abermehr Licht auf seine Handlungen.