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ihn der Herzog Heinrich mit einem Hofe in Dedendorf, und in 'demselbenZahre verkaufte er in Gemäßheit der Urkunde snd dl» gZ. unter Vorbehaltdes Wiederkaufsrechts an Johann Klenke zwei Hofe zu Dedendorf, den Zehntenzu Valdorf und das Hoyerswide für i52 Rfl.
Im Jahre i6i3 versetzte er einen halben Hof zu Repholm für 20 Fl.an die Kirche zu Visselhövede laut Anlage
Im Jahre i5ig ließ er von Heine Spaden in der Anlage g5. einenRevers für sich und feinen Bruder Werner dahin ausstellen, daß diejenigeUrkunde, welche ihr Vater, Heinrich Vehr, im Jahre 1^78 wegen der Be-nutzung des halben Zehntens zu Hülsingen an Spadens Eltern gegeben habe,nunmehro ganzlich ungültig und kraftlos seyn sollte. Dieser Urkunde des HeineSpaden sieht man den Nachtheil der damals sich immer mehr und mehr ver-breitet habenden neu eingeführten fremden Gesetze auf den ersten Anblick an.Die Verträge der Vorzeit waren kurz und doch verbindend genug. Sie trugendas Gepräge der einfachen deutschen Redlichkeit. Ihr Inhalt war blos dieErzählung des vorgegangenen Geschäfts, und der Schluß, daß man den Ver-trag ohne Arglist und Gefährde treu und fest erfüllen wolle. Die feinenRömer waren damit nicht zufrieden gewesen. Um ihre Weisheit glänzen zulassen, hatten sie ihren Scharfsinn dazu gemißbraucht, daß sie mancherlei Ein-reden und Spitzfindigkeiten ersonnen hatten, womit sie, unter dem Scheine dieetwa, minder Scharfsinnigen gegen die Ueberlistung von Seiten der Klügerenschützen zu wollen, die geschlossenen Verträge wieder vernichten könnten. Eineheillose Barmherzigkeit, durch welche Treu und Glauben untergraben, und dieSitten verdorben werden. Wer weiß und überzeugt ist, daß ein geschlossenerVertrag auf keine Weise widerrufen oder vernichtet werden könne, der istgewiß bei dem Abschlüsse desselben sorgsamer, als wenn er gehört hat, daßman durch allerlei Ränke denselben wohl wieder umwerfen könne. Der Nach-theil, welcher dadurch entstehet, daß jemand vielleicht einmal durch einen un-bedachtsam geschlossenett Vertrag verkürtzt wird, überwiegt denjenigen beiweitem nicht, welcher dadurch veranlaßt wird, daß man eine auf Treu undGlauben geschlossene Uebereinkunft durch feine scharfsinnig erfonnene Ausflüchtewieder aufheben lassen will, und sich und den andern dadurch in unnütze Aus-gaben verwickelt. Wozu helfen auch alle diese scharfsinnige Ausreden, wenn