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deutsche»! Sprache jenes Zeitalters nicht hinreichend kundiger Oberdeutscher,unrecht ausgelegt haben. Denn sonst würde er ohnmöglich obigen Schluß ausdieser Urkunde haben folgern können.
Im Jahre i5i2 kaufte Ulrich von Curd von Mandekslo den Zehnten zuOerpke für i5o Rfl.; und iin folgenden Jahre erhielt er besage der Urkundesud I>i<> 83. diejenigen Güter von der Wittwe des Magnus von Bordesloeingeräumt, auf welche ihm der Herzog oben bemerkter Maaßen ^.nno 1609die Lehns-Anwartschaft ertheilt hatte, und die der erwähnten Wittwe zum Wit-thum bestimmt gewesen waren. Zugleich ersehen wir aus derselben Urkunde,daß Ulrich jetzt Drost zur Hoya war. Die Belehnung selbst ergiebt die An-lage 89, wobei noch anzumerken ist, daß er nach Angabe eines Copialbucheszu Stellichte in eben dein Jahre auch noch ein Burglehn zur Hoya und eineHufe Landes in den Wittbergen, so damals Albert von Oeste in Magelsencultivirt hat, für 221 Gfl. von Orthgieß von Wecholds, Gisen Sohn, er-kauft habe.
Auch hat er um Neujahr i5i3 als Mitbevollmächtigter des Wilken Klenkelaut Urkunde suk 5i<> gg. dein Administrator des Erzstifts Bremen und StiftsVerden, Erzbischof Christoph denjenigen Theil der Lehngüter, welcher nachAbsterben derer von der Borch dem Wilken Klenke aligefallen war, zu GunstenEberhards von Münchhausen refutirt.
Nach der Urkunde suk 5l-> gi. kaufte Ulrich ,'m Jahre 161^ Don denGebrüdern Johann und Geverd Klenke den halben Zehnten zu Kolle für20c» RGfl. Montags nach Jnvocavit i5itr wurde er vom Herzoge Heinrichmit dein Steinroth und dem daneben bis an die Weser belegenen 4ande vorHoya beliehen.
U»n Ostern desselben Jahrs erwarb er sich von Johann Ctuver dessenAntheil an einem Hofe zu Hassel, an einem Hofe zu Wecholds, an deinZehnten zu Daldorf und an einem Hofe zu Dedendorf, sammt der Erlaubniß,dasjenige für sich einzulösen, was etwa von diesen Pertinenzien versetzt seynmögte. Wieviel er für diese Abtretung gezahlt habe, erhellet aus der desfallsigenUrkunde snd 5so gg. nicht. Montags nach Quasimodogeniti 1616 belehnte
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