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aus der Anwartschaft sud 8^. hervor gehet, die ihm der Herzog auf dieLehngüter des Magnus von Bordeslo ertheilt hat. .Die bisherige großvoigtei-liche Würde hat er aber daneben annoch beibehalten, wie aus dem ihm gewor-denen Lehnbriefe vom Jahre i5og sud !dso 35. über die von MollemannsKinder erkauften Höfe zu Widingen ersichtlich wird. Diese Höfe hat er schonim folgenden Jahre nach Inhalt der Urkunde sud ldi» 86. an den Herzoggegen einen Hof zu Broke und eine Viehtrifft in das Lembruch vertauscht.
Auf Ostern i5ii erhielt er vom Herzoge die Belehnung über ein Vier-theil Holz im Wyde bei Soltau, welches Ulrich wahrscheinlich erkauft hat, in-dem der Herzog in der desfallsigen Urkunde sud 5i<> 87. sagt: Ulrich habe sichmit ihm desfalls vereiniget und vertragen. ^
Von Senkenberg führt diese Urkunde in seiner Abhandlung von den Br.Lüneb. Lehnen H. 12. als einen Beweis an, daß vormals auch Güter unterder Bedingung verliehen gewesen waren, daß, wenn der Besitzer durch seineSchuld Schaden am Lehne verursacht habe, er sowohl der verliehenen alseigenen Güter verlustig seyn solle und sei). Allein, wer der Sprache kundig,diese Urkunde ließt, wird gewiß in selbiger keinen Gedanken an eine solcheBedingung finden können. Der Herzog erzählt: Das in Frage befangeneVierthek Holz, welches Reineke Wischholz bislang in Nutzung gehabt hatte,sey durch ein in des gedachten Nutznießers Hause zu Soltau alisgekommenesFeuer ganzlich verdorben und abgebrannt. Weil nun dieses Feuer durch dieSchuld und Nachlässigkeit des Reineke Wischhoff angegangen, oder veranlaßtsey: so wäre dieß Vierthel Holz sammt allen anderen Gütern desselben ihm,dem Herzoge, zur Vergütung des ihm durch das Feuer zugefügten Schadens(in Wedderstadinge sodans togefogeden Stadens) angefallen und vor Gerichtezugesprochen worden.
Der Verlust der Güter war also nach der eigenen Erzählung des Herzugskeine Folge einer Bedingung bei der Verleihung, sondern blos eine Entschä-digung für den Herzog wegen seines durch den Brand erlittenen Schadens;und um solche Entschädigung zu erlangen, bedarf es gewiß keines besonderenvorgangigen Vertrages. Von Senkenberg muß das Wort: Wedderstadinge,Wiedererstattung, Ersatz, entweder übersehen, oder dasselbe, als ein der nieder-