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Sohn, hat ^.nno zAgo besage der Urkunden sud djo 77. seinem Vetter Jo-Hann und seinem Bruder Otto deren Ancheile an den Gütern in Srellichteabgekauft, und nun das Ganze im Jahre 1^99 laut Urkunde sud 78. andie Gebrüder Ulrich, Wilken, Werner und Paul Behr verkauft, worauf diegesummten Kaufbriefe nach der oft angezogenen Urkunde sud idl» 72. vomgedachten Jahre dem Kloster Walsrode zur Verwahrung übergeben, von sel-bigem aber in der Folge wieder ausgeliefert sind. Als jedoch der Verkaufer,Gevert von Schlepegrell, bald darauf verstorben war, ließ Ulrich Behr sichim Jahre 1600 noch eine Versicherung über diesen Kauf von Otto Schle-pegrell, dem Bruder des Verkaufers, in der Anlage 79. ertheilen. Merk-würdig ist es, daß in dieser Urkunde von den Gebrüdern Behr nur alleinUlrich und Werner genannt werden, Wilken und Paul aber gar nicht, obgleichletzterer, wie oben gezeigt ist, wenigstens noch am Leben war. Sollte Wilkenetwa auch den geistlichen Stand erwählt gehabt haben? Eine Frage, die nochzur Zeit nicht beantwortet werden konnte.
In diesem gegenwärtigen Zeiträume waren die Gebrüder Behr mit Jürgenvon Bülow wegen einer Wiese bei Rethem an der Aller, das Schlut genannt,in Streit gerachen, welchen Zwiespalt Herzog Heinrich der Jüngere i5oizu Gunsten der Behren entschieden hat. Zur Aufbewahrung der Kunde, welcheManner damals die Rathe des Herzogs gewesen, erfolgt hier das Urthel sub80. In der Geschlechtsgeschichte selbst giebt es weiter keine Aufklarung,weil der Behren Vornamen nicht genannt sind.
Im Jahre i5o5 tauschten die Gebrüder Ulrich und Werner laut Anlage 81.den halben Zehnten zu Stellichte und die Halste eines Hofes zu Siverdingsnvon Gerhard von Ahlden gegen ihren halben Hof zur Böhme ein.
Von den Gebrüdern Strate kaufte Ulrich im Jahre 1608 besage derAnlage 82. einen Hof zu Harting für 76 Rfl., und erhielt in der Anlage 85.die Belehnung darüber vom Herzog Heinrich dem Jüngern, welcher ihn da-selbst seinen Voigt zu Zelle nennt. Hieraus ergiebt sich, daß Ulrich in da-maliger Zeit Großvoigt zu Zelle gewesen sey, eine Würde, die in der Folgeverschiedenen seiner Nachkommen auch zu Theil geworden ist. Im folgendenJahre 1609 ist Ulrich auch zum Rathe des Herzogs befördert worden, wie
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