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So ist diese Feste im Besitze der Bischöfe bis zum Jahre 1^71 verblieben,wo Heinrich Vehr solche, wie oben gezeigt ist, mit Bewilligung des Landes-herrn für sich eingelöset hat. In dieser Einlösung liegt denn auch der Grund,daß Stellichte ein Sonderlehn für die von gedachtem Heinrich abstammendesogenannte altere Linke ist. Es ergiebt sich auch daraus, daß dieß Lehn keingeschenktes oder aufgetragenes, sondern ein für baares Geld erworbenes Lehnsey. Wie viel Heinrich dafür gegeben, ist nicht auf die Nachwelt gekommen.Gewiß hat er aber mehr, als die ursprüngliche Versatzsumme dafür gegeben,weil Bischof Johann von Verden das Schloß ansehnlich verbessert und be-festiget haben soll. Der Bischof hatte in selbigem eine so starke Vormauergefunden, daß er nach dem Erwerbe desselben sich stark genug fühlte, dieBenachbarten vom Adel wegen ihrer hausigen Räubereien und feindlichen Ein-falle in sein Land zu züchtigen.
Vorzüglich war sein Augenmerk auf Otto und Eilard, Gevettern vonAhlden, auch Eonrad von Honstedt und dessen Bruder gerichtet. Diese sollen,nach dem Ausdrucke einer alten verdenschen Chronik, im Lande arger als Hus,siten mit Raub und Brand gewüthet haben. Bischof Johann zog gegen siezu Felde, besiegte sie, und nahm Eonrad von Honstedt gefangen. Conradwurde zwar nach einiger Zeit auf vorgangige von ihm und seinen Brüderngeleistete Urphede wieder freigegeben. Allein bald darauf brachen sie die Ur-phede, wiegelten die von Ahlden von neuem gegen den Bischof auf, so daßdieser gezwungen war. Hülfe bei dem Herzoge Otto von Braunschweig Lüne»bürg zu suchen. Die herzoglichen und bischöflichen Völker zogen zu Felds,belagerten das Schloß zu Ahlden, und nahmen solches am Tage vor Frohn-Leichnam ein, führten auch Otto und Eilard von Ahlden gefangen mitsich fort. Seit dieser Zeit haben die von Ahlden ihre gedachte Feste nichtwieder erhalten, sie ist vielmehr im Besitze der Landesherrfchaft des Fürsten-thums Lüneburg verblieben.
Im Jahre 1^70 erwarb Heinrich Vehr sich den Zehnten sammt demFehnthofe zu Hülsingen durch Kauf von denen von Spade, welche selbigenvon den Gebrüdern Clencock im Jahre 1Z77, laut Urkunde sub 5i° 67, er-kauft hatten, und er erhielt darüber in der Anlage 53. die Belehnung vomHerzoge Otto von Braunschweig Lüneburg.