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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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besessen habe, mögte wohl einer näheren Untersuchung Behuf Aufklärung derSpecialgeschichte hiesiger lande werth seyn. In meines Bruders Geschichte derGrafschaft Spiegelberg 1812 8. findet man keine Aufklärung, und aus Oru^sn,Oi-Ig. U/r-mont. 6t 8ual<zud. xag. 88. gehet wohl hervor, daß die Grafenvon Pyrmont in der Gegend von Nienburg Lnno 1268 Besitzungen gehabthaben, von den Grafen von Spiegelberg wird aber gar nichts gedacht.

Ferner gehet aus obiger Urkunde hervor, daß Rethem danrals nur einsCapelle besessen habe, die nach Wahlingen eingepfarrt gewesen ist.

Werner hat, wie Cassel Li-smensia Th. 1. x. 521. 12. anführt, imJahre zA'fig den Besitz und Genuß der Hälfte des Schlosses und der VoigteiLangwedel im Erzstifte Bremen für 1L00 Rst. unterpfandlich auf sechs Jahrevon den Städten Bremen und Lüneburg sich erworben. Eine desfallsige Urkundehat Cassel nicht mitgetheilt, weshalb hierüber nichts weiter zu sagen ist.

In eben demselben Jahre schenkte Werner, besage der Urkunde sud bl" 206,zum Bau des Chors in der Kirche zu Wahlingen 5o Rst. mit dem Bedinge, daßdafür jährlich fünf Messen zum Besten aller Christen Seelen gelesen werden sollten.

Laut Urkunde sub 207. schenkte er im Jahre 1^65 noch 60 Nst. und12 Mark Lüb. zum Bau der Kirche in Wahlingen unter dem Bedinge, daßdafür die Kirche alljährlich eine Memoire durch fünf Priester in der Capelle zuRethem zwischen Marie Geburt und Michaelistage halten lassen solle.

Der verstorbene Qsdftaräl in Lüneburg haß auch noch in einem Briefevom 5. Oeds. 1766 bemerkt, daß in Gefolge einer Urkunde vom Donnerstagenach Maria Heimsuchung iL65 Werner Vehr sich nebst mehreren anderenLandräthen für ^077^ Mark Lübisch, und 180^- Rst. verbürgt habe, welcheHerzog Otto von Braunschweig Lüneburg von Busse, Werner, Friedrich undJasper aufgeliehen hätte. Seit diesem Jahre hat sich bislang weiter keine Spurvon Werner auffinden lassen, sein Sterbejahr kann also nicht angegeben werden.Das ist aber gewiß, daß er keine männliche Leibeserben nachgelassen habe.

H. 25.

Werners ältester Bruder, Ulrich, (§. 25.) der nächste gemeinschaftlicheStammvater des ganzen vorliegenden Behrschen Hauses, kömmt zuerst Annoin obiger Urkunde sud di° ttß. vor. Er ist mit unter den Kriegern gewesen,

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