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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
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sud dlo ^t8. an, welche letzterer wegen einer Wiese bei dem Reiners-Wideausgestellt hat. Diese Urkunde beweiset zugleich, daß ihr Vater Heinrich be-reits verstorben sey; und der Umstand, daß des Orthgieß Sohn, Ludewig, garnicht darin erwähnt wird, dürfte ein hinreichender Beweis seyn, daß dieserLudewig damals auch schon mit Tode abgegangen gewesen sey. Denn andererGestalt hatten Ulrich und Werner nicht als alleinige Erben einer Wiese han-deln und so benannt werden können, die dem Heinrich und Orthgieß gemein-schaftlich zugestanden hatte, und von ihnen gemeinschaftlich dem Daniel Spadeverliehen war.

Im Jahre hat er und seines Bruders Söhne den sulz dso an-liegenden Vertrag mit den Gebrüdern Heineke und Staats, auch deren VetterOrthgieß Klenke über den Nachlaß des Orthgieß Vehr geschloffen. Was dieeigentliche Ursache und Grund des Streits gewesen ist, kann man aus derUrkunde nicht ersehen. Jndeß scheint aus dem Umstände, daß zwei Brüder,nemlich Heineke und Stativs Klenke, in Gemeinschaft mit ihres BrudersDiedrich Sohne, Orthgieß Klenke, den Nachlaß des Orthgieß Vehr in An-spruch genommen gehabt haben, nicht undeutlich hervor zu gehen, daß desOrthgieß Vehr Gemahlin Berta, eine gebohrne Klenke, und Schwester derGebrüder Heineke, Staats und Diedrich Klenke gewesen seyn mögte. Mandenke sich den Fall so, daß der Berta Sohn, Ludewig, vor seiner Mutter ver-storben, mithin sein vaterliches Erbe auf seine Mutter vererbfallt habe, undnach dem Tode der Berta deren Brüder und Bruders Sohn den ganzenNachlaß des Orthgieß Vehr und seines Sohns als auf sie vererbfallt in An-spruch genommen hatten.

Da nun unter solchem Nachlasse auch Lehngüter, z. B. der Hof zu Ste-derdorf und die Höfe zu Hülsingen sich befunden haben, die den Allodial-Erbennicht zu Theil werden konnten: so scheinen diese von Werner Vehr und dessenBruders Söhnen zurückgefordert, und von den Klenken Kraft des vorliegendenVertrages zurückgegeben zu seyn.

Wenn diese Folgerung auch wahrscheinlich seyn mögte, so ist sie dochnicht zuverlässig gewiß, und deshalb ist oben im H. 22. das Geschlecht derBerta in Gefolge dieser Wahrscheinlichkeit nicht angegeben worden, damit Nie-mand durch eine solche Angabe irre geleitet werden möge.

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