Z6
Werner vorgekommen ist, und mit welchem sich die ganz Zweifelsfreie Ge-schlechtsfolge der gegenwärtigen Behrschen Familie anfängt, soll auch noch nachAngabe des verstorbenen Raths Gebhard! in einer Lüneburgschen ungedrucktenUrkunde vom Jahre 1Z77 vorkommen, deren Inhalt er aber nicht mwgetheilt hack
Im Jahre iZ83 erscheint er nebst mehreren Geistlichen und Rittern alsMittelsmann und Zeuge in der Urkunde snk 27, welche den Friedenzwischen den Herzögen Bernd und Heinrich, auch Otto von Braunschweig Lüne-burg einer Seits, und den Herzogen Rudolph, Albrecht und Wenzel vonSachsen, auch den Städten Lüneburg, Hannover und Uelzen anderer Seitsenthält. Eben so kömmt er auch in der Urkunde suk 55° 28 vom selbigenJahre wiederum in gleicher Eigenschaft vor, und muß hierbei bemerkt werden,daß der Abdruck dieser Urkunde in der Hofmannschen Sammlung rc. äußerstmangelhaft sei). Wer solchen Abdruck allein vor Augen hat, muß glauben,daß auch eines Gehrt Behr daselbst gedacht wäre. Dieß ist aber ein Namen,der in der Behrschen Familie gar nicht vorkommt, mithin sogleich verdächtigseyn muß. Vergleicht man den Jaeobischen Abdruck mit dem Hofmannschen,so findet man, daß solcher Verdacht gegründet, und daß hier der Geschlechts-name Klcncock ausgelassen sey. Das Mangelhafte der Hofmannschen UrkundenAbdrücke haben übrigens schon mehrere Geschichtsforscher, und vorzüglich derverstorbene Hofrath Scheidt längst bemerkt und gerügeck
Im Jahre finden wir Ulrich anderweit als Zeugen in der vom
Bischof Conrad von Verden auf Michaelis ausgestellten Urkunde sulz 55° 29über den Verzicht der Becke Schütte wegen eines von ihrem verstorbenen Mannedem Kloster Lüne überlassenen Hofes zu Elringen.
In der von Ciriac Spangenberg herausgegebenen verdenschen Chronikwird gag. ii5 angeführt, daß Bischof Conrad von Verden am St. Gallen-tage zckoZ dem Domeapitel lind dem Capitel St. Andreas zu Verden, un-gleichen dem Capitel zu Bardowiek und der ganzen Geistlichkeit seines Stiftsdie Zehnten zu Salzhausen und Goldesdorp für 600 Mark versetzt habv, umfür diese Versatzsumme diejenigen Güter wieder einzulösen, welche unsermUlrich unter harten Bedingungen verpfändet gewesen wären.
e 2