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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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hatte wahrscheinlich nur Abschristen vor sich, denen erfolgen mußte. Dagegenspricht für ihn, daß Heinrich Vehr schon ^.nno 1291 als nttls-z ohne den Bei-namen 'VVitt erschienen, es folglich denkbarer ist, daß er auch hier milss ge-nannt sey, vorzüglich, da er gleich nach den Zeugen geistlichen Standes folgt.

H. 15.

Noch findet sich in diesen Jahren ein Johann Vehr, dessen Verwandt-schafts-Verhaltnisse nachzuweisen mir ohnmöglich ist. Vielleicht war er einBruder des Heinrich, vielleicht war er ein Abkömmling einer sich schon frühervon der unsrigen sich getheilt habenden Linie. Vielleicht gehörte er auch zudem Patricien-Geschlechte in Lüneburg, wovon Buttner a. a. O. im Anhange 5.redet, von welchem Stamme noch ^.nno 1^12 ps,, Heinrich Vehr Burger-meister in Lüneburg war. In den Annalen der Braunschweig LüneburgschenLande Jahrgang 7. St. x. 65g wird er zwar ein Viceburgermeister genannt.Es scheint dieß jedoch nur ein Uebersetzungsfehler des Wortes Uroaonsnl zuseyn. Lonsulss hießen jener Zeit die Rathsherrn, und Unouonsulas dieBurgermeister. Doch dieß im Vorbeigehen.

Der vorerwähnte Johann Vehr erscheint in der Urkunde sul, ik?" 11 vomJahre 1291 als Knappe unter den Zeugen, wie die Gebrüder Gebhard undJohann von dem Berge ihre Einwilligung zu dem von ihrem Bruder Heinrichdem Kloster Lüne geschehenen Verkaufe eines Hofes zu Boltersen ertheilem

In der Urkunde vom Jahre I2g5 sud 12 wird seiner unter denZeugen als Ritter gedacht, wie die Gebrüder Leonard, Segeband, Heinrichund Johann von dem Bergs den von den Gebrüderen Eillert und JohannWulfhagen an die Kirche zu Soltau geschehenen Verkauf des Zehntens zuMeinigeholz und des Zehittens aus einem Hofe in Hötzingen nicht nur geneh-migen, sondern auch das vollkommene Eigenthum derselben Zehnten an dieKirche abtreten.

Endlich findet man ihn in der Urkunde vom Jahre 129Z sn?> zZals Ritter, wo er sich nebst Gebhard von dem Berge und den GebrüderenHnner und Gebhard von Ddein auf den Fall zum Einlager in Uelzen ver-pflichtet, wenn etwa des Albert und Alverich von Neinstorf Verkauf eines