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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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welche Albert vom Salze dein Kloster Walkenried für 19 Mark überlassenhatte/, consentiren. Man sehe die Anlage 1.

Zum zweiten Male wieder unter den Zeugen in der vom vorgedachtenPfalzgrafen Heinrich zu Staleke am i/ten Juni 1197 ausgestellten Urkundebenannt, in welcher der Pfalzgraf dem Grafen Heinrich, Albert und Gottfriedvon Sponheim das Besteuerungs-Recht oder Guts-Gefälle-Erhebungs-Recht zuMeinefelde, ungleichen die Dörfer Engelstadt, Hedenesheim und Sinenbachsammt gleichen Rechte für 65o Mark verpfändet hat.

So übersetze ich hier das in der Anlage 2. gebrauchte Wort <üc>miria, undglaube dazu durch die beigefügten Worte: super peUUons anuonas ew. voll,kommen berechtiget zu seyn. Ich besitze keine Olossaria ineäü uevi, um darinnachschlagen zu können, ob diese Uebersetzung schon früherhin Beifall gefundenhabe. Indes ergiebt hier die ganze Wortverbindung, und der Umstand, daß comsUa,auch äoiuiniuin heißt, daß es durch Grafschaft oder Gerichtsbarkeit nicht übersetztwerden könne. Die Begriffe, welche wir mit diesen beiden Worten verbinden,haben einen größeren Umfang, als daß man sie schlechthin gebrauchen dürfe. Ebenso wenig dürfen wir aber hier mit dem Worte Besteuerungs-Recht den Begriffvereinigen, welchen wir uns im eigentlichen Sinne davon heutzutage machen. Erbezieht sich hier nur blos auf die Abgaben, welche ein Gutsherr von seinen Guts-leuten zu fordern berechtiget ist, und würden wir heutzutage statt comlriasupsrpktl^tiouk Ännonae 6tL. gesagt haben: sammt allen gutsherrlichen Gefallen und Abgaben.

Uebrigens ist die Erwähnung in beiden Urkunden alles, was sich überEberhard Vehr sagen läßr, und man muß gänzlich auf sich beruhen lassen, ober würklich zur gegenwärtigen Behrschen Familie gehört habe, und wo erweiter geblieben sey. Wahrscheinlich wird es, daß er vielleicht den PfalzgrafHeinrich auf dessen Reise in das gelobte Land begleitet, und auf solchemKreuzzuge sein Leben verlohreu habe. Die beiden Urkunden beweisen wenig-stens, daß er dem Pfalzgrafen von Walkenried nach Staleke gefolgt sey, undder Pfalzgraf war im Begriffe, nach Palästina zu gehen.

Schließlich kann ich hier nicht unbemerkt lassen, daß Nathlef a. a. OrteH. 3. vermeint, dieser Eberhard Vehr mögte wohl ebenderselbe seyn, welchermit Herzog Heinrich dem Löwen im Jahre 1189 aus England zurückgekehrtund zu Stade gelandet sey. Jndeß kann man darüber nichts entscheiden.