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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
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dessen einen mit der Kette gefesselten Baren in ihr Schild anfgenommen habensoll. Zur Tilgung dieser Wappenkränkung sollen die Ursiner darauf den Baraus ihrem Wappen weggelassen, und nur die Rose, welche vorhin der Bargehalten hat^, allein behalten haben.

Wer vermag diese angegebene Ursache geradezu abzuleugnen, da sie mög-lich seyn kann.

h. 2.

Doch, ernsthaft gesprochen, ist es zuverläßig gewiß, daß die Vorfahrender adelichen Bshrschen Familie, deren Geschlechtsgeschichte hier wahrhaft zuentwerfen versucht wird, in lateinischen Urkunden eben so mit dem Beinamenlirsus angeführt werden, als solches bei den Vorfahren der graflich von Bar-schen Familie der Fall ist.

Man kann daher wohl sagen, es sey nicht unwahrscheinlich, daß beideFamilien eines gemeinschaftlichen Ursprunges seyn mogten. Ist doch Pfeffinger1. e. Mg. 26 auch durch die gleiche Benennung Ilrsus verführt, einen Istp-xoläum Ilrsum äs 1225 zu einem Gliede der graflich von Barschen Familiezu machen. Der angeführte historisch genealogische Stammbaum hat ihn aberweder aufgenommen, noch erwähnt, und es ist wahrscheinlich, daß er wenigstenszu den nächsten Verwandten beider Familien nicht gehört haben mag.

Das Bisthum Osnabrück und die Grafschaft Bentheim, in welchen mandie Vorfahren der Grafen von Bar, namentlich Johann äs 12^ in

Jung liist. anti^u. soia. Lsntlisrnisiisis, und zwar im soä. äl^il. Mg. 60Hugo und Johann äs A.nnc> 1299 daselbst Mg. 101 und 102 und mehrerederselben an anderen Stellen antrifft, war nicht fern von der Weser und Aller,an deren Ufern man die ältesten Niederlassungsorte der adelichen BehrschenFamilie.mit Gewißheit bemerkt.

Die Chronik des Klosters Rastede im Oldenburgschen beim Ns^dom Usr.Osrm. 2. x. 99 behauptet: im Gefolge Herzogs Heinrich des Löwen, wieer aus England nach seinen Besitzungen zu der Zeit, als die Stedinger imAufstande gegen den Erzbischof Hartwig von Bremen begriffen gewesen wären.