sage, indem sie säwmtliche öttingcnsclie Reichslande der Souverainitätdes Königs von Bayern standesherrlich unterwarf. Zufolge eines zwi-schen Bayern und Württemberg geschlossenen Vertrags vom 10. Mai1810 kam ein Theil der Besitzungen beider Linien standcsherrlich un-ter die Staatshoheit Württembergs, daher ihnen auch in diesem König-reiche StandesheiTlichkeit zukommt. — Die Linie Oettirigen-Spielbergbesitzt unter württembergischer Staatshoheit die Standeshemchaft Oet-tingen-Walxheinx im O.-A. Ellwangen im Jaxtkreise und das Mediat-gei'icht (Dettingen im Rezatkreise unter bayerischer Oberhoheit. Hauptdieser Linie ist: Fürst Otto Caid, geb. 1815 1 — Sohn des 1855 ver-storbenen Fürsten Aloys III. aus der Ehe mit Amalie Prinzessin v. Wrede,geb. 1798 — Senior des fiirstl. Gesammtbauses und Lehen-Administra-tor, Kron-Obei-hofmeister und erblicher Reichsrath des Kgr. Bayern,erbliches Mitglied der Kammer der Standeshei'ren im Kgr. Württem-berg u. s. w., verrn. 1843 mit Georgine Grf. v. Königsegg - Aulendorf,geb. 1825, aus welcher Ehe, neben zwei Töchtern, Pr. Clementine,geb. 1844, und Pr. Camilla, geb. 1845, zwei Söhne stammen; Erbpr.Albrecht, geb. 1847 und Pr. Emil, geb. 1850. Die Geschwister desFürsten Otto Carl sind: Pr. Mathilde, geb. 1816, verrn. 1839 mitMaximilian reg. Fürsten von Thum und Taxis, Pr. Gustav, geb. 1817,k. k. Oberstlieutcnant in d. A. und Pr. Bertha, geb. 1818, venu. 1842mit Raimund Gr. v. Fugger-Kii-chberg-Weissenborn. — Die Linie Oet-tingen-Wallcrstein wurde für die, durch Vergleich mit der Grf. v. Col-loredo-Mansfeld — Tochter des 1778 gestorbenen Gr. Anton Joseph,Katzenstein-Baldeimschen und Söternischen Linie —- vom 3. Octbr.1802 ei'langte, aber durch den Lünevillcr Frieden von 1801 an Frank-reich gekommene vormalige Oettingen-Baldei-nsche Herrschaft Dach-stuhl, an der Grenze von Lothringen, durch den Reichsdeputations-Hauptschluss von 1803 §. 15 mit der Abtei Heiligenkreuz zu Donauwöi'th,dem reichen Capitel St. Füssen in Augsburg und den Wallei'steinischenKlöstern zu Kirchheim, Deggingen und Meichingen entschädigt. Ausserdiesen, unter dem weitläufigen Mediatgerichte Wallerstein unter bayeri-scher Oberhoheit begriffenen Gütern besitzt diese Linie das Amt Ne-resheim im Jaxtkreise unter württembergischer Staatshoheit, auch be-findet sich bei dieser Linie als Thronlehen das Oberhofmeistei'-Amt desKgr. Bayern. — Haupt der Linie Oettingen-Wallerstein ist: Fürst Fried-rich , geh. 1840 — Sohn des 1842 verstorbenen Fürsten FriedrichKraft Heinrich aus zweiter Ehe mit Maria Anna Grf. v. Trauttmans-dorf, geh, 1806 — succed. seinem Vater 1842 unter Vormundschaftund wird durch k. bayerisches Patent 20. Juni 1860 für grossjährigerklärt. Aus des Vaters erster Ehe mit Sophie Landgräfin v. Fürsten-bei-g, gest. 1829, stammt Pr. Sophie, geb. 1829, vermählte Grf.v. Buquoy, und aus des Vatei's zweiter Ehe entsprossten auch vier Töch-ter: Pr. Caroline, geb. 1831, verm. Grf. Raczynski, Pr. Gabriele, geb.1833, Pr. Wilhelmine, geb. 1833, verm. Pr. zu Schwarzenberg undPr. Maria Anna, verm. Pr. v. Lobkowitz. — Die Geschwister des Füivsten Friedrich Kraft Heinrich sind, neben drei Schwestern: Pr. Sophie,geb. 1797, verm. Grf. v. Dürkheim-Montmatin, Pr. Charlotte, geb.
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