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erbung dieses Titels von Sohn auf Sohn nach dem Rechte der Erstge-burt, und in Ermangelung männlicher Nachkommen auf eine der Töch-ter, erhohen. Joseph starb kinderlos, Ludwig aber hinterliess einenSohn, Carl August Alexander, welcher, da er eigene Nachkommen nichthatte, bei seinem 1790 erfolgten Tode durch Testament vom 23. Aug.1785 den Grafen Wilhelm Joseph v. Looz — eiwen Urenkel des GrafenFranz II., des Bruders seines Urgrossvaters Hubert — welchem K.Ma-ria Theresia in ihrer niederländischen Regenteneigenschaft durch Wap-penbrief vom 22. I)ec. 1778 das Recht ertheilt hatte, sein gräflichesWappen mit dem Herzogshute zu bedecken, zum Nachfolger in derHerzogswürde und in den dazu gehörigen Besitzungen ernannte. Her-zog Wilhelm Joseph, gest. 1803. hatte aus der Ehe mit Rosalie Gri.Byland zwei Söhne: Carl (I.) und Joseph Arnold, von welchen Letzte-rer, in Folge väterlichen Testaments, durch welches ein langer Processentstand, unter Widerspruch desErsteren, succedirtc, aber ohne männ-liche Nachkommenschaft 1827 starb, während die des Grafen Carl 1.in vielen Sprossen fortgeblüht hat. — Was den Besitz des Hauses Loozanlangt, so wurde die oben erwähnte Grafschaft Nyel unweit St. Trondund Tongern bei Mastricht seit Eroberung der Niederlande und desBisthums Lüttich durch Frankreich von 1794 von Frankreich seques-trirt und im lüneviller Frieden 1801 an Frankreich abgetreten. DieGrafschaft Nyel war freies Eigenthum, doch nicht reichsständisch, imReichs-Deputations-Hauptschlusse von 1803 erhielt aber das Haus Loozeinen Theil der münsterschen Aemter Bevergern und Wolbeck, dasFürstenthum Rheina-Wolbeck genannt, mit der Zusicherung einer Vi-rilstimme im Reichsfürstenrathe. In der rheinischen Bundesacte wurdespäter Rheina-Wolbeck dem Grossherzoge von Berg standesmässig un-tergeordnet und dann durch einen französischen Senats-Consult vom13. Dec. 1810 dem französischen Kaiserreiche mit Verlust der Stan-desherrlichkeit einverleibt, durch die Wiener - Congressacte von 1815der preussischen und hannoverschen Staatshoheit als Standesherrschaftuntergeordnet. Durch Uebereinkunft mit Preussen von 1824 wurdendie Ausübung der Gerichtsbarkeit und die standesherrlichen Verwal-tungsrechte an Preussen abgetreten u. dasselbe geschah 1826 in einemVertrage mit Hannover. Die unmittelbaren Besitzungen des HausesLooz in den Niederlanden sind sehr bedeutend. — Haupt des Hausesist: Herzog Carl (TL), geb. 1804 — Sohn des 1822 verstarb. HerzogsCarl (I.) — verm. 1829 mit Herzogin Mina, geb. 1802, des Chev. vanLockhorst, Herrn der Herrsch. Toll-Veenhuyzen und der Baronie Bon-lez, Tochter u. Wittwe von F. W. Heeckeren de Nettelhorst, aus wel-cher Ehe zwei Töchter: Pr. Mina, geb. 1830, verm. Grf. duVal deBe-aulieu und Pr. Hermine, geb. 1833 und zwei Söhne stammen: HerzogCarl (IH.), geb. 1832 und Pr. Ernst, geb. 1831, verm. 1859 mit Pr.Marie Luise, geb. Pr. Godoy de Bassano. — Ueber die Geschwister desHerzogs Carl (H.), so wie über die Familie des Prinzen Wilhelm giebtdas goth. geneal. Taschenb. nähere Auskunft.
Gauhe , I. S. 364 und 65: Cowarem, Corswarem, nach : L'erection de toutes les terres duBrabant. — Allgern. geneal. und Staats-Handbuch, I. S. 338 u. 39. — Gen. hist.-stat. Alma-nach, Weimar, 1832. S. 354-56. - N. Pr. A.-L. III. S. 298-301. — Freih. v. cl. Knesebeck,