Metternich.
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einer ausgestorbenen Linie ward Lothar Friedrich 1647 Fürstbischofzu Speier, 1602 Fürstbischof zu Worms, 1673 Erzbischof und Kur-fürst von Mainz, starb 1675.
Von der jetzt blühenden Linie ward Karl Heinrich 1679 zum Erz-biscliof und Kurfürsten von Mainz erwählt, er starb schon nach zweiMonaten; seines Grossvaters Bruder, Lothar, war von 1599 bis 1623Erzbischof und Kurfürst von Trier, auf seinen Betrieb entstand diedamalige nälieie Vereinigung des katholischen Reichstheils. — Als1616 die Freiherren v. Winneburg (oder Winneberg) und Beilsteinausgestorben, und darum ihre reichsständischen Herrschaften Winne-burg (die 1489 zuerst in der Reichsmalrikel genannt ist) und Beilsteinauf dem Hundsrück und an der Mosel, dem Erzstifte Trier als Reichs-afterlehn heimgefallen waren, kaufte der oben genannte Kurfürst Lo-thar von Trier einen Theil derselben, nebst dem Sitz- und Stimm-rechte in dem westfälischen Grafen-Collegium, und belehnte damitseine Vettern, die Freiheiren Karl Heinrich (seit 1679 Kurfürst vonMainz) und Philipp Emerich. Als 1679 Kaiser Leopold I. den Letzternin den Grafenstand erhob, verlieh er demselben zugleich das Münz-recht für diese Herrschaften. Noch als Freiherr übte dieser dieRechte der Reichsstandschaft aus, wie vor ihm auch die Freiherrenvon Winneburg und Beilstein. — Bei der unmittelbaren Reichsritter-schaft war diese Familie immatricnlirt in dem Canton Niederrhein undwegen des Gutes Flehingen in dem schwäbischen Canton Kreichgau.—Graf Franz Georij Karl erlangte am 30. Juni 1803 von dem römischenKaiser den Reichsfürstenstand für sich und den jedesmaligen Chefseiner Nachkommenschaft im Mannsstarnme. Sein Sohn und Nachfol-ger, Clemens Wenzel Nepomuh Lothar , ward, für sich und alle seineNachkommen, vom Kaiser Franz I. von Oesterreich am 20. Oct. 1813in den Fürstenstand erhoben, und im Mai 1814 wegen ausgezeichne-ter Verdienste mit dem Rechte begnadigt, das österreichische und lo-thringische Wappenzeichen in dem ersten Felde seines Familienwap-pens zu führen. Aus gleicher Ursache erhielt derselbe, für sich undseine directen (nicht auch Adoptiv-) Nachkommen nach Abgange desMannsstammes, auch der weiblichen, nach Erstgeburtsrecht, durchSchenkungsurkunde vom I. August 1816 von dem Kaiser das Erbei-genthum des (vermöge des Art. 51. der Wiener Congressacte Oester-reich zugetheilten) Schlosses und Gutes (ehemaliger fuldaischer Prop-stei) Johannisberg im Rheingau unter herzogl. nassauischer Hoheit,bloss mit Vorbehalt des Rückfalles an Oesterreich und, als Recogni-tions-Canon, des jährlichen Weinzehnten für Oesterreich. — Ebenderselbe ward im Februar 1816 vom Könige Ferdinand I. zum Herzog indem Königreiche beider Sicilien erhoben, mit einer Dotation in Grund-giitern im jährlichen Ertrage von 60,000 neap. Ducati. Von demsel-ben Könige erhielt er am 1. August 1818 den Titel Herzog v. Por-tella, zum Andenken an den Ort, wo 1815 das Österreich. Heer beiEroberung des Königreichs Neapel zuerst dessen Gebiet betreten hatte.
Durch den liineviller Frieden verlor dieses Haus seine reichsstän-dischen und reichsritterschaftlichen Besitzungen auf der linken Rhein-seite. Zur Entschädigung für Winneburg und Beilstein gab ihm derReichsdeputations-Hauptschluss von 1803 die Reichsabtei Ochsenhau-sen, mit Ausnahme des Amtes Taunheim, 2-^ QMeile, 6288 Einw. DerKaiser erhob solche e. a. zu einein Reichsfürstenthume, worauf der Be-sitzer den Titel Fürst v. Metternich-Winneburg-Ochsenhausen annahm,und wovon er, als Theilhaber an einer reichsgräiiichen Curiatenstimmezur Reichsstandschaft berechtigt war. — Die rheinische Bundesacte un-terwarf 1806 Ochsenhausen als Standesherrschaft der Staatshoheit desKönigs von Würtemberg; eine Eigenschaft, die ihm auch nach derv. Zedlitz Adels-Lex. III. 26