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1 (1744)
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101
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Cap. Z. 5»Abtheil. von dem Arnimschen Geschlecht. ivi

eine ausnehmende Treue mit Gewisheit schliessen lasset. Wie schon oben dar-gethan worden / hat dieser Claus , zwey Söhne verlassen.

2) Claus Nro. XIV. d) Hans Nro. UX.

VIII. Wilke von Arnim.

Der zweyte Sohn Ebels ^lro. VI. wird in denen, bey seinem vorstehen-den Bruder/ angeführten Verschreibungen/ ebenmäßig benennet/ ist aber imJahr 14Z9. schon todt gewesen/ und werden an seiner statt/ seine beyde Söhne/in der Beylage I^ro. 7. erwehnet, als/ a) LÜdtcke dlro. s.XXXVIlI. d)Henning 5lro. I.XXXIX.

IXro. IX. Otto von Arnim.

Der dritte Sohn Ebels 55ro. VI. dessen eben wie obstehet gedacht wird/hat mit seinen beyden Brüdern/ im Jahr 1427. halb Biesenthal von Mat-thias von UchtenhageN/ und im Jahr 14zI. einen Theil im Guthe Strehlerkauffet/ wovon die Kauf-Briefe schon oben beygebracht sind/ hat übrigenszwey Söhne verlassen.

2) Ebel Nro. XII. d) Jaspar Nro. XIII.

X. Heinrichs

XI. Albrechts ^ '

Der erstere ist Johanniter-Ritter, der andere aber/ ein Priester gewe»sen/ besage Beylage ^ro.I. woselbst so wohl/ als auch besonders in einem nochvorhandenen Kauf-Briefe äearmo 142z. zwischen Henning vonBasedowund dem Jungfrauen Closter zu Prenzlaw / über ein Viertel an der dorfstedteVorwerk/dieselben als Brüder / von Claus / Wilken und Otten/ benennetworden / einfolglich Ebels Söhne gewesen seyn müssen.

Es scheinet wohl / daß selbige wegen Vielheit der Brüder/ den geistlichenStand erwählet/ Massen sonsten sehr wenige aus diesem Geschlecht/ an denCloster-Gelübden und Mönchsweesen Geschmack gefunden. Beyde habenwegen ihres Standes keine rechtmäßige?c>sieritXt verlassen können, da Pabst(ireAoriux VII. fchon anno 1074. denen Priestern und andern geistlichenPersonen, die Ehe untersaget, und der Johanniter-Orden unter dem erstenMeister cki ?ocÜ0, im Jahr 1 ivz. die bekante dreyCloster-Ge-

lübde angenommen, und die Verehlichten vom Orden ausgeschlossen.

^ro. XIII. MM ^

Gebrüdere Ottens IX. Söhne, welche im Jahr 1440 mit Bie-senthal und andern väterlichen Gütern, laut Beylage 8. mit belichtn,aber nachher weder für ihre Personen, noch wegen einiger?olkerirXr, in kei-nem Lehn - Briefe weiter gedacht werden.

B b Ebel