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1 (1744)
Entstehung
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86
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86 Uckermärcksche Adels - Historie, Cap. Z.

telsi eines lnvcmsrü zustelle«, doch also, da der Rath ihr Geld wieder be-kehmen, und sie das Closter abtreten oder obgedachte Veränderung gemachtwürde/ daß ihnen und ihren Nachkommen/ solche Brief und Siegel Inhaltsdes Invcnmni getrcwlichen wieder heraus geben werden. So sollen auch dievon Arnim den Gang aus dem Clofter bis in die Kirche, wie die Jungferndenselben gebrauchet / samt der Pohr -Kirchen und Stande darauf, in St.Sabinen -Kirchen behalten, und siehet ihnen frey, ihres Gefallens dieselbezu besseren, doch daß der Gang also bewehret und geschlossen werde, daß derKirchen kein Schade daraus entstehen möge. So ist der Rath auch zufrieden,daß ihnen ein Stand in St. Marien - Kirche für dem Chor, so ihnen ange-wiesen werden soll, eingeräumet, doch daß derselbe verschlossen werde, undder Küster die Schlüssel zu sich nehme, welcher auf der von Arnim Anmel-den , wan sie daselbst zurKirchen gehen wollen, denselben eröfnen solle. Undsoll diese Handlung, Vergleichung und Erstattung wegen des )uri8 ftarrcma-ms, dieser vier Kirchen denen von Arnim und ihren Nachkommen, an dengetroffenen und aufgerichteten Biesenthalschen Wechsel und Kaufhandlungelud ckara Grimnitz am Tage Viti Xnno eintausend fünfhundert sieben undsiebenzig, und Grafen Wilhelmen von Hohenftein zuvor gegebenen Begna-digung-Verschreibung lud äato Cöln an der Sprew Freytags nachlnvoca-vw H.NN0 eintausend fünfhundert Neun und fünfzig, zu keiner schädlichenHinführung und Vorfang gereichen, noch dem Closter Gebaüw, Garten undandern dazu gehörenden Freyheiten, so wohl auch dem Kirchen-Lehen in an-dern Dörffern und allen andern jetzt gedachten Begnadigungen, Kauf-undWechsel-Briefen und doulenlen, einverleibten Stücken, schädlichen und nach-theilig seyn, verstanden und gedeutet werden; Sondern jetzo gedachte Kauf-und Wechsel-Briefe, und briefliche Begnadigungen in allen ihren Xrriculnund Puncten, nichts ausgeschlossen, in ihren Kräften und Würden bleiben,imgleichen auch dem Rath an ihren Rechten Brief und Siegelen hierdurchnichts xr-ejuckcirlichs gemeint seyn. Alsdenn der Rath angegeben, daß beyder Iungferen, vorigen und jetzigen Besitzers des Closters, Zeiten, dem ge-meinen Kirchen-Kasten etliche kerarckaren hinterstellig, und dieselbe richtigzu machen gebeten, die von Arnim aber eingewendet, daß man nicht wüstewie es hierum gelegen, ob die kerarclaren richtig oder nicht, so habensie jedoch für alle und jede kerarclaren bis anhero, GOtt dem Allmächtigenzu Ehren und zu Beförderung seines Worts, zweyhundert Thaler, an obge-dachten zwölfhundert Thalern, ftllen zu lassen gewilliget, daß der Rath undgeckeine Stadt nicht mehr dan tausend Thaler auf Michaelis künftig, wegendes )uri8 parronamz zu erlegen schuldig, und soll folgig dem Kasten, wasihme von denen von Arnim und ihren Leuten gebühret, und auch dem Pfarr-Herrn in St. Sabinen-Kirchen die funzehen Gulden jahrlich auf Martini ge-geben und gefolget werden zc. Prenzlaw den 6ten Oecembr.

1595.

14. Stendal.Niedtrlandin, Passow/ Pinnotv, Kerckow, Welsow

und