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Vom Adel : Bruchstück eines grösseren historisch-philosophischen Werkes über Ehre und Schande, Ruhm und Nachruhm aller Völker, aller Jahrhunderte
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sehen zeugen. Wahlreiche sind von jeherum nichts besser regiert worden, als Reichewo das Erbrecht galt.

TVieland leyht in seinem goldenen Spie- Wieland,gel dem Adel von Scheschian das Recht;wenn ein edles Geschlecht erlosch, aus derzweyten oder dritten Volksklasse den Wür-digsten zu wühlen, um die Lücke auszufül-len. Der König konnte nicht adeln, wohlaber einen erloschenen Stamm aus dem holien Adel, durch einen noch blühenden ausdem niedern ersetzen. Schwer war derÜbergang aus einer Volksklasse in die an-dere; am schwersten aus der lezten. Ver-mischung aller Klassen durch Heyrathenward nicht geduldet.

Ob es gut sey, dem Könige das Rechtzu nehmen, den Stand der Ehre zu schaf-fen ? ob der wählende Adel mehr oder min-der der Gefahr unterworfen sey, in den Ver-diensten des Gewählten sich zu irren? Die-se Fragen beleuchtet er nicht. Mich dünkt,seine Dichtung zur Würklichkeit erhohen,

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