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Vom Adel : Bruchstück eines grösseren historisch-philosophischen Werkes über Ehre und Schande, Ruhm und Nachruhm aller Völker, aller Jahrhunderte
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und Grabmälern aufbewahrt worden; wes-sen Vorfahren sich mit alten Geschlechternverschwägerten, oder Herrschaften undLehnsgüter besafsen; der darf sich keckrühmen, er sey ein alter Edelmann.

Adelsbriefe sind nur Beweis der Gnadedes Monarchen und geben keine Ahnen.Zwar ist die Kaiserliche Kanzeley so höf-lich, oft auch die Voreltern im Grabe fürEdelleute zu erklären; allein die Rechte desalten stifts - und turniermäfsigen Adels kannweder Kaiser noch König, keine Kanzeleyund keine Erfindung in der Welt verleyhen.Trotz aller Pönalverordnungen wird keinneuer Edelmann in Orden, Stiften, Burg-mannschaften, Ganerbschaften, Landstubenu. s. w. aufgenommen.

Das Wörtlein von beweist nicht immerden Adel; denn die Leute schrieben sichehemals von ihrem Geburtsort: Niclas vonGrumbach, Hans von Flörsheim u. s. w. IhreKinder thaten dasselbe, und so waren sieauf einmal Herren von.