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Vom Adel : Bruchstück eines grösseren historisch-philosophischen Werkes über Ehre und Schande, Ruhm und Nachruhm aller Völker, aller Jahrhunderte
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Cosacken mufste Soldat und von guter Ge-burt seyn. Ohne Einwilligung des hohenAdels, der neun Starschinen, durfte er nichtsunternehmen. Verbrecher dieser Starschinenkonnte nur der Zaar bestrafen.

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Der dänische Adel hatte ehemals grofse

Vorrechte, welche nach Einführung der sou-verainen Regierung erloschen sind. Derneue Adel wurde dem alten gleich gesezt;Ämter, Würden und Titel, durch eine Rang-tabelle von neun Klassen bestimmt, verley-hen des Adels Vorrechte. Seit 1671 schuf

man in Dännemark Grafen und Freyherren.

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Der schwedische Adel ist der ersteReichsstand. Grafen und Freyherren, wel-che man in Schweden seit i56i kennt, ge-messen keine Vorzüge vor dem übrigenAdel. Der König ertheik den Adel nursparsam, weil ausgezeichnetes Verdienstüberall nur sparsam gefunden wird. ImJahr 1755 enthielt die Reichsmatrikel 86