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külir an, und man glaubte ihm, wie derGeistlichkeit, auf sein blofses Wort.
Die Vornehmsten unter dem Adel Helteneinen Maafs - und Münzherrn. Einige mach-ten sogar Anspruch auf das Recht, Fischeund andern Mundvorrath für die Stadt Pa-ris, wenn sie über ihren Grund und Bodengiengen, anzuhalten und verzollen zu lassen.Nur der Edle durfte Silberzeug über dieGrenze von Frankreich bringen, doch bloszu eigenem Gebrauch.
Strenger biifste der Edle, wenn von Geld-strafen die Rede war. Verbrechen koste-ten ihm Ehre und Repons en Cour. DerNichtedle litt Leibesstrafen. In der ProvinzDauphinö durfte man im Hause eines Edlenseine Haabe nicht mit Arrest belegen. Aufder Universität Angers zahlten die Nicht-edlen eine jährliche Abgabe von zwanzigSous; der Edle gab nach Willkühr, so vieloder so wenig er Lust hatte. In dem Flek-ken Carcassone steuerte er gar nichts zuden Abgaben dieses Fleckens. Nur um