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Vom Adel : Bruchstück eines grösseren historisch-philosophischen Werkes über Ehre und Schande, Ruhm und Nachruhm aller Völker, aller Jahrhunderte
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und schlichtete öffentliche Angelegenheitenvon geringer Bedeutung. Wichtigere legteer dem Volke vor, und dann hatte er dasRecht, öffentlich zu reden. Dieses Rechtist der Schlüssel zu den Herzen der Men-schen.

Das salische Gesetz erwähnt zwar nicht Schmidt

Gesch. (1.

des Adels unter den Franken, doch die in Deutsc i,.der fränkischen Geschichte oft erwähnteleudes, optimates, und was den Titel virinluster bekam, gehörte gewifs zum Adel.Aus den Formeln des Markulf erhellt, dafses kein persönlicher, sondern wahrer Ge-schlechtsadel war. Domino inlustri, et praecunctis mägnificentissimo, ac nobilitate pro-sapiae decörato. L. 2. form. 5g.

Der Edelmann durfte ein Gefolge vonandern edlen oder freyen Kriegern um sichsammeln. Er gab ihnen Streitrosse, Waf-fen, Nahrung und Kleidung. Stolz undWürde, Ehrfurcht der Nation, Bewunderungder Fremden, beruhten auf einem zahlrei-