Druckschrift 
Vom Adel : Bruchstück eines grösseren historisch-philosophischen Werkes über Ehre und Schande, Ruhm und Nachruhm aller Völker, aller Jahrhunderte
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen
 

4o

von welcher die Giiterbesitzer frey sind.Auch der Edelmann kann mit Erlaubnifsdes Königs einen Leibeigenen an Kindes-statt annehmen, und dadurch den Adel aufihn überpflanzen. Der Sohn eines Edel-mannes und einer leibeigenen Dirne ist einEdelmann; der Sohn eines Leibeigenen undeiner edlen Jungfrau bleibt ein Sklave.

Die Vorrechte des ungarischen Adelsgleichen denen des polnischen. Seine Gü-ter sind frey von allen Abgaben. Er stehtnur unter des Königs Gewalt. Auch die-sem darf er sich mit Recht widersetzen,wenn die Grundgesetze seines Vaterlandesangetastet werden. Nur Piaub, Nothzuchtund Mordbrennerey, wenn er dabey ertapptwird, können ihn, ohne gerichtliche Unter-suchung, zum Gefangenen machen.

Fast eben so verhält es sich mit demsklavonisclien Aclel. Doch verleiht nur derBesitz adelicher Güter ihm die Reichsstancl-schaft. Der verarmte sklavonische Edel-mann darf ein Handwerk treiben, oder