/ *2'
^9
auch die Bürger von Cracau, und einigeranderen Städte, die Vorrechte des Adels,welche sie aber bald wieder verlohren, weilsie nicht in Person zu Felde zogen. Esgab zu allen Zeiten nur eine wachsameTugend, indessen die ührigen schlummern;damals herrschte die Tapferkeit.
Eben so war es unter den Ungarn. Alm. v.
Ungarn.
Erst später hin, und lange nach Einführungder christlichen Pieligion, erhielten Prälatenund Barone Vorzüge in Ansehung des Fian-ges und des Homagii. Selbst die Würdender Magnaten, die grofsen Reichsämter, dieObergespannscliaften u. s. w. waren nichterblich, bis die Monarchen des östereichi-sehen Hauses zu Ende des sechszehntenJahrhunderts erbliche Würden verliehen. ,
Der König von.Ungarn kann selbst Leib-eigene adeln, indem er ihnen ein Schlofsoder ein Dorf schenkt, oder auch nur einDiplom ertheilt. Doch werden die lezte-ren durch die Benennung Annalisten un-terschieden, und müssen eine Taxe erlegen,