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Ueber den Achener Schöflenstuhl etc.
13. Bolandt, früher im oesterreichischen Antheil von Lim-burg, jetzt Gemeinde im Canton Dalhem, Arondissement Ver-viers, Belg. Provinz Liittich.
14. Boorsheim, linkes Maasufer, nördlich von Reekheim,vgl. dieses.
15. Burtscheid. Vgl. Gengier, Codex iur. munic. unterAchen, Nr. 26.
16. Bouleer »in welsch Brabant«, jetzt Bouler, Dorf amTrain-bach, der in die Dyle fällt.
17. Braute eiler. Wahrscheinlich alle Gerichte der Abtei.
18. Brust. Es gab zwei Herrschaften dieses Namens,vgl. P. Nr. 14.
19. Buedel oder Buell, das »Budilio in Taxandria« derUrk. v. 779, Mai 3 bei Lacomblet 1, 1, Nr. 1, jetzt Gemeindeder Belg. Provinz Nord-Brabant.
20. Bütlingen, Kreis Malmedy, gehörte zur HerrschaftSt. Yith, vgl. Nr. 98.
21. Busdorf , zu Bedbur gehörig, vgl. Lacomblet, Archiv,6, 243.
22. Büttgenbach, Kreis Malmedy, gehörte zur HerrschaftSt. Yith, vgl. Nr. 98.
23. Gornelimünster. Wohl das ganze Gebiet der reichs-unmittelbaren Abtei.
24. Dick, unmittelbare Herrlichkeit, deren Haupt-OrtBedbur, gehörte zur Westfälischen Grafenbank und war nichteingekreist; wird auch G-revendiclc genannt.
25. » Doelhein gehörende zu den heren von Perweis ge-legen boven Huy«. Es wird nur eine Berufung von 1415 er-wähnt. Weder Dolhain-Limbourg noch Dolhain-Baelen habenje den Herren von Perweis gehört; ob das »gelegen« sichauf Doelhein oder Perweis beziehen soll ist zweifelhaft, letz-terer Ort liegt allerdings oberhalb Huy. Vgl. P. Nr. 16 undüber Perweis Lacomblet, Archiv 3, 414. Vielleicht ist dashier erwähnte D. ein kleiner im Laufe der Zeit zerstörterOrt gewesen.
26. Büren. Vgl. Gengier, Codex iur. munic. unter DürenNr. 8 und 15, Rümpel, Materialien, S. 105. Euskirchen con-sultirte und appellirte nach Düren und von da nach Achen:Lacomblet, Archiv, 3, 373, 5, 7.